Herzlich willkommen!
Bitte besuchen Sie für allgemeine Informationen die Webseite www.adac-nordrhein.de.
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 308 cm x 500 cm).
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 100 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar.
- In der Nähe befindet sich die Bus- und die Bahnhaltestelle Weißhausstraße.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Der Serviceschalter und der Counter im Reisebüro sind 80 cm hoch. Der Counter Shop und der Kassentresen sind 110 cm hoch.
- Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür mindestens 127 cm x 150 cm, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Bei einem akustischen Alarm erscheint kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
- Im Eingang sind automatisch zu öffnende Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Name bzw. Logo der ADAC Geschäftsstelle sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
November 2023 - Oktober 2026


Bildergalerie

Adresse & Kontakt
ADAC Geschäftsstelle Nordrhein e.V.
Luxemburger Straße 169
50939 Köln
10
Telefonnummer:+49 221 472747
E-Mail-Adresse:adac@nrh.adac.de
Website:http://www.adac-nordrhein.de
Partner & Lizenznehmer
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