Kennzeichnung von Wander- und Radwegen
Das System „Reisen für Alle“ ermöglicht eine Kennzeichnung von Wander- und Radwegen, sowohl von kurzen Tages- oder Halbtagesangeboten als auch längeren Wegen mit Übernachtungsangeboten. Wander- und Radwege werden mit „Information zur Barrierefreiheit“ oder „Barrierefreiheit geprüft“ gekennzeichnet.
Die „Reisen für Alle“-Qualitätskriterien an Wander- und Radwege
Die detaillierten Kriterien an den eigentlichen Weg z.B. an Neigungen, Bodenbelag und Breite sind auf unserer Website veröffentlicht.
Besonderheit bei Wegen
Bei Wegen wird zwischen Tagesangeboten und längeren Wander- und Radangeboten unterschieden. Orientierungswert für Tagesangebote: bis max. 15 km (Wandern) und bis max. 50 km (Rad).
Bei längeren Wegen sind i.d.R. für die Gäste Übernachtungsangebote notwendig und werden bei der Kennzeichnung der Wege berücksichtigt. Die Übernachtungsbetriebe sollten - sofern vorhanden – in einem Abstand von etwa 15 km / 50 km (Tagesetappe Wandern / Rad) erhoben werden.
Entlang der Wege vorhandene öffentliche WCs werden ebenfalls erhoben und sind für die Bewertung relevant. Gastronomie und Rastplätze sollten erhoben werden, sind aber für die Bewertung der Wege nicht relevant.
Das Gesamtergebnis setzt sich aus den Teilergebnissen der folgenden Bereiche zusammen:
- Der eigentliche Wander-/Radweg.
- Die Parkplätze / Zugänge und die öffentlichen WCs.
- Bei längeren Wegen zusätzlich die Übernachtungsangebote.
Die Kennzeichnung ist maximal drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.
Kosten und Leistungen, Gültigkeit
Die zentrale Prüfstelle erhebt ein Kennzeichnungsentgelt in Abhängigkeit von der Länge des Wander- und Radweges.
Kostenbeispiel: Wander- und Radweg von 10 km Länge:
Grundentgelt Kennzeichnung (149 EUR)
(bis 5 km, inkl. Rastplätze, Parkplätze, WC, Informationstafeln etc.)
Jede weiteren 5 km (50 EUR)
Gesamtkosten: 199 EUR
Hinzu kommen ggf. noch Kosten für die Kennzeichnung von Angeboten entlang des Weges (Gastronomie, Sehenswürdigkeiten, Übernachtungsangeboten usw.)
Hierfür erhalten Sie:
- Teilnahme an der Online-Schulung
- Prüfbericht
- Berichte mit Informationen für:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen - Zertifikat
- Aufkleber sowie Logos und ggf. Piktogramme für die Verwendung im Internet, in Werbematerialien etc.
- Darstellung im Internet
Zudem fallen ebenfalls gestaffelte Kosten für die Erhebung an.
Ein detailliertes Angebot und Informationen zum Prozedere sowie zu eventuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Lizenznehmer.
Die Kennzeichnung ist drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.
Die wesentliche Informationen finden Sie auch in unserem Flyer zur Kennzeichnung von Wander- und Radwegen.
Download des Flyers (800 KB)