Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben
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Zertifizierung von Orten und Regionen

Ablauf, Kosten und Leistungen

Kennzeichnung von Orten und Regionen

Die Teilnahme an „Reisen für Alle“ ist für Städte und Gemeinden sowie Tourismusregionen (als räumlich definierte und abgegrenzte Einheit) möglich. Auch Naturparke oder andere Großschutzgebiete können von der Auszeichnung profitieren.

Es können Orte und Regionen zertifiziert werden, wenn sie zertifizierte Angebotsbündel nach „Reisen für Alle“ geschaffen haben. In den Angebotsbündeln sind Unterkünfte und weitere touristische Anbieter enthalten (weitere Informationen finden Sie im Flyer „Angebotsbündel“). Darüber hinaus muss die zuständige Touristinformation zertifiziert sein.

Sind die geforderten Bausteine bereits zertifiziert, können Sie direkt einen Antrag auf Kennzeichnung Ihres Ortes/Ihrer Region einreichen. Andernfalls werden zunächst die einzelnen Angebotsbündel und Angebote / Betriebe erhoben und zertifiziert und im Anschluss der Antrag eingereicht.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, so werden Orte und Regionen mit dem Kennzeichen „Musterort – Barrierefreiheit geprüft “ für maximal drei Jahre zertifiziert.

Anzahl der zertifizierten Angebotsbündel

Um diese Kennzeichnung zu erhalten, müssen Sie in Abhängigkeit von der Größe unterschiedlich viele Angebotsbündel vorweisen. Als Maß für die Größe wird die Anzahl der offiziellen Beherbergungsbetriebe in Ihrem Ort/Ihrer Region genutzt:

Ein Angebotsbündel für eine Orts-/Regionskennzeichnung besteht aus einem Beherbergungsbetrieb und mindestens zwei weiteren Angeboten. Die in den Angebotsbündeln enthaltenen Betriebe sollen das touristische Angebot repräsentieren und sich von Angebotsbündel zu Angebotsbündel unterscheiden.

Die Anreise und Mobilität vor Ort müssen nicht zertifiziert sein und werden zur Information für die Gäste nach einheitlichen Vorgaben beschrieben. Es gibt zudem weitere formale Anforderungen wie Ansprechpartner, Vereinbarung mit den Betrieben usw.

Die zentrale Prüfstelle erhebt ein Kennzeichnungsentgelt  in Abhängigkeit von Größe des Ortes/der Region.

Kostenbeispiel:

Ort/Region mit bis zu 50 ÜB*       Grundentgelt Kennzeichnung 249 EUR

Ort/Region mit bis zu 250 ÜB       Grundentgelt Kennzeichnung 349 EUR

Ort/Region mit bis zu 400 ÜB*     Grundentgelt Kennzeichnung 449 EUR

ÜB* = offizielle Zahl von Beherbergungsbetrieben in dem Ort/der Region

Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten für die Kennzeichnung von Angebotsbündeln und die Erhebung und Kennzeichnung von einzelnen Betrieben. Detaillierte Informationen und Preisbeispiele erhalten Sie von Ihren Lizenznehmern. Den für Sie zuständigen Lizenznehmer finden Sie auf unserer Internetseite.

Hierfür erhalten Sie:

  • Teilnahme an der Online-Schulung
  • Prüfbericht
  • Berichte mit Informationen für Menschen mit:
    Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
    Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
    Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
    Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
  • Zertifikat
  • Aufkleber sowie Logos und ggf. Piktogramme für die
  • Verwendung im Internet, in Werbematerialien etc.
  • Darstellung im Internet

Die Kennzeichnung ist maximal drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.

Die wesentliche Informationen finden Sie auch in unserem Flyer zur Kennzeichnung von Orten und Regionen.
Download des Flyers (800 KB)



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