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Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 265 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist nicht leicht begeh- und befahrbar.
  • In 400 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle „Rathaus Tegernsee“.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Rampe (Eingangsbereich „Sudhaus“).
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über eine Rampe zugänglich.
  • Die Rampe hat eine maximale Neigung von 7,5 % und eine Gesamtlänge von 2 m.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Es sind keine unterfahrbaren Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Im Speiseraum gibt es keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist nicht in gut lesbarer, aber kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen beidseitige Handläufe.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 265 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist nicht leicht begeh- und befahrbar.
  • In 400 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle „Rathaus Tegernsee“.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Rampe (Eingangsbereich „Sudhaus“).
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über eine Rampe zugänglich.
  • Die Rampe hat eine maximale Neigung von 7,5 % und eine Gesamtlänge von 2 m.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Es sind keine unterfahrbaren Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Im Speiseraum gibt es keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist nicht in gut lesbarer, aber kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen beidseitige Handläufe.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Dezember 2019 - November 2022

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

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