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Fähranleger Spiekeroog (nach Neuharlingersiel)

Spiekeroog

Herzlich willkommen!

Spiekeroog ist eine autofreie Insel, weshalb das Auto auf dem Festland bleiben muss. Die Überfahrt mit der Fähre dauert ca. 45 Minuten. Auf der Insel selber kann man sich nur zu Fuß fortbewegen, da Spiekeroog die einzige der ostfriesischen Inseln ist, auf der es keinen Fahrradverleih gibt. Am besten mietet man sich bereits vor Ankunft einen Bollerwagen, mit dem sich das Gepäck dann leichter zur Unterkunft bringen lässt. Vom Hafen in den Ortskern dauert es ca. 10 Minuten.

Für weitere Informationen zu Spiekeroog und den Fährzeiten besuchen Sie die Webseite www.spiekeroog.de

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt eine Haltestelle (Name: Schiffsanleger) des Nahverkehrs in 40 m
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, ggf. über eine Rampe) möglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 2 cm hoch. 
  • Die Rampe zur Anlegestelle hat eine maximale Neigung von 7 % und eine Gesamtlänge von 12 m. Es sind keine Zwischenpodeste vorhanden. 
  • Durchgänge und Türen sind mindestens 91 cm breit. 
  • Der Kassencounter ist an der niedrigsten Stelle 116 cm hoch. 
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 227 cm x 133 cm;
    vor dem WC 133 cm x 229 cm;
    links neben dem WC 81 cm x 72 cm;
    rechts neben dem WC 79 cm x 72 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
Download als PDF

  • Es gibt eine Haltestelle (Name: Schiffsanleger) des Nahverkehrs in 40 m. 
  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm (z.B. bei Feueralarm) 
  • Es gibt keine induktive Höranlage  
  • Informationen zur Orientierung sind in fotorealistischer Darstellung oder in Form von Piktogrammen verfügbar.

Prüfbericht:
Download als PDF

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt eine Haltestelle des Nahverkehrs in 40 m. 
  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden. 
  • Es sind Glastüren vorhanden; diese haben z.T. keine Sicherheitsmarkierungen in einer Höhe von 40-70 cm und 120-160 cm.
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können überwiegend zur Orientierung genutzt werden.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast. 
  • Zahlen, Buchstaben (bis zu 4 Zeichen) oder Piktogramme sind nicht taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift) 
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden.

Prüfbericht:
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  • Es gibt eine Haltestelledes Nahverkehrs in 40 m. 
  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  •  Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt eine Haltestelle (Name: Schiffsanleger) des Nahverkehrs in 40 m
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, ggf. über eine Rampe) möglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 2 cm hoch. 
  • Die Rampe zur Anlegestelle hat eine maximale Neigung von 7 % und eine Gesamtlänge von 12 m. Es sind keine Zwischenpodeste vorhanden. 
  • Durchgänge und Türen sind mindestens 91 cm breit. 
  • Der Kassencounter ist an der niedrigsten Stelle 116 cm hoch. 
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 227 cm x 133 cm;
    vor dem WC 133 cm x 229 cm;
    links neben dem WC 81 cm x 72 cm;
    rechts neben dem WC 79 cm x 72 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

  • Es gibt eine Haltestelle (Name: Schiffsanleger) des Nahverkehrs in 40 m. 
  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm (z.B. bei Feueralarm) 
  • Es gibt keine induktive Höranlage  
  • Informationen zur Orientierung sind in fotorealistischer Darstellung oder in Form von Piktogrammen verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt eine Haltestelle des Nahverkehrs in 40 m. 
  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden. 
  • Es sind Glastüren vorhanden; diese haben z.T. keine Sicherheitsmarkierungen in einer Höhe von 40-70 cm und 120-160 cm.
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können überwiegend zur Orientierung genutzt werden.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast. 
  • Zahlen, Buchstaben (bis zu 4 Zeichen) oder Piktogramme sind nicht taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift) 
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

  • Es gibt eine Haltestelledes Nahverkehrs in 40 m. 
  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  •  Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Januar 2021 - Dezember 2023

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer"

Bildergalerie

Fähranleger Spiekeroog (nach Neuharlingersiel)

Adresse & Kontakt

Fähranleger Spiekeroog (nach Neuharlingersiel)
Hafen West 1
26474 Spiekeroog
9

Telefonnummer:+49 497691930
E-Mail-Adresse:info@spiekeroog.de
Website:www.spiekeroog.de

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