Herzlich willkommen!
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. (betriebseigener oder öffentlicher Parkplatz in bis zu 100 m Entfernung).
- Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, über eine Rampe) über den Nebeneingang möglich.
- Die Rampe ist mindestens 120 cm breit und hat maximal eine Längsneigung von 6 %.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos bzw. über einen Aufzug zugänglich. Türschwellen sind max. 1.5 cm hoch.
- Die Aufzugskabine ist 135 cm x 250 cm groß.
- Durchgänge und Türen sind mindestens 91 cm breit.
- Der Counter der Garderobe ist an der niedrigsten Stelle 90 cm hoch.
- Der Bartresen im Foyer ist an der niedrigsten Stelle 114 cm hoch.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (UG)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor dem Waschbecken 200 cm x 80 cm;
vor dem WC 50 cm x 100 cm;
links neben dem WC 100 cm x 71 cm;
rechts neben dem WC 48 cm x 71 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
- Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
- Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
- Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Im Alarmfall (z.B. bei Feueralarm) gibt es keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
- Es sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden.
- Es sind Glastüren vorhanden, die z.T. keine Sicherheitsmarkierungen in einer Höhe von 40-70 cm und 120-160 cm. aufweisen.
- Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.
- Die Bedienelemente und die Beschilderung im Aufzug sind taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet.
- Es sind keine Bodenindikatoren vorhanden.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
- Es sind keine Informationen in Leichter Sprache vorhanden.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Juni 2023 - Mai 2026


Bildergalerie

Adresse & Kontakt
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63906 Erlenbach a. Main
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Telefonnummer:+49 93 72 70 44 4
E-Mail-Adresse:caroline.gebler@stadt-erlenbach.de
Website:www.stadt-erlenbach.de
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