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Frankenhalle Erlenbach

Erlenbach a. Main

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Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. (betriebseigener oder öffentlicher Parkplatz in bis zu 100 m Entfernung).
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, über eine Rampe) über den Nebeneingang möglich. 
  • Die Rampe ist mindestens 120 cm breit und hat maximal eine Längsneigung von 6 %.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos bzw. über einen Aufzug zugänglich. Türschwellen sind max. 1.5 cm hoch. 
  • Die Aufzugskabine ist 135 cm x 250 cm groß. 
  • Durchgänge und Türen sind mindestens 91 cm breit. 
  • Der Counter der Garderobe ist an der niedrigsten Stelle 90 cm hoch. 
  • Der Bartresen im Foyer ist an der niedrigsten Stelle 114 cm hoch.  

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (UG)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 200 cm x 80 cm;
    vor dem WC 50 cm x 100 cm;
    links neben dem WC 100 cm x 71 cm;
    rechts neben dem WC 48 cm x 71 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Im Alarmfall (z.B. bei Feueralarm) gibt es keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. 
  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • Es sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden. 
  • Es sind Glastüren vorhanden, die z.T. keine Sicherheitsmarkierungen in einer Höhe von 40-70 cm und 120-160 cm. aufweisen.
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.
  • Die Bedienelemente und die Beschilderung im Aufzug sind taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es sind keine Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Es sind keine Informationen in Leichter Sprache vorhanden. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. (betriebseigener oder öffentlicher Parkplatz in bis zu 100 m Entfernung).
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, über eine Rampe) über den Nebeneingang möglich. 
  • Die Rampe ist mindestens 120 cm breit und hat maximal eine Längsneigung von 6 %.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos bzw. über einen Aufzug zugänglich. Türschwellen sind max. 1.5 cm hoch. 
  • Die Aufzugskabine ist 135 cm x 250 cm groß. 
  • Durchgänge und Türen sind mindestens 91 cm breit. 
  • Der Counter der Garderobe ist an der niedrigsten Stelle 90 cm hoch. 
  • Der Bartresen im Foyer ist an der niedrigsten Stelle 114 cm hoch.  

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (UG)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 200 cm x 80 cm;
    vor dem WC 50 cm x 100 cm;
    links neben dem WC 100 cm x 71 cm;
    rechts neben dem WC 48 cm x 71 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Im Alarmfall (z.B. bei Feueralarm) gibt es keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. 
  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • Es sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden. 
  • Es sind Glastüren vorhanden, die z.T. keine Sicherheitsmarkierungen in einer Höhe von 40-70 cm und 120-160 cm. aufweisen.
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.
  • Die Bedienelemente und die Beschilderung im Aufzug sind taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es sind keine Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Es sind keine Informationen in Leichter Sprache vorhanden. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Juni 2023 - Mai 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

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Adresse & Kontakt

Frankenhalle Erlenbach
Dr.-Vits-Straße 10
63906 Erlenbach a. Main
2

Telefonnummer:09372 - 70444
E-Mail-Adresse:caroline.gebler@stadt-erlenbach.de
Website:www.stadt-erlenbach.de

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