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Industrie Museum Lohne

Lohne

Herzlich willkommen!

Direkt gegenüber dem Lohner Bahnhof befindet sich ein großes Gebäude in Glas, Stahl und Beton: das Industrie Museum Lohne. Anschaulich wird hier auf 1000 qm Ausstellungsfläche gezeigt, wie aus bescheidenen Anfängen eine wirtschaftlich erfolgreiche Region geschaffen wurde. Mit der Herstellung aus Gänsekielen fing alles an. Die Tabakverarbeitung, die Zigarrenherstellung, die Produktion von Pinseln und Bürsten, das Korken schneiden bis hin zur Verarbeitung von Kunststoff schließen sich an.

Im Industrie Museum Lohne gibt es viel zu entdecken: Es gibt eine Dampfmaschine in Funktion zu sehen und der Pinselmacher lässt sich über die Schulter schauen. 

Für alle, die eine Stärkung brauchen, gibt es Kaffee und kalte Getränke sowie sonntags auch Kuchen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite https://www.industriemuseum-lohne.de/

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt vier Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist 50 m vom Eingang entfernt.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle) bzw.  über eine Rampe möglich. 
  • Die Rampe ist mindestens 120 cm breit und hat eine maximale Neigung von 11 % und eine Gesamtlänge von 8 m.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Die Aufzugskabine ist 110 cm x 210 cm groß. Die Aufzugstür ist 90 cm breit.
  • Türen und Durchgänge sind mindestens 81 cm breit.
  • Die Kasse ist an der niedrigsten Stelle 110 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar. 
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl, Rollator
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig. 
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. 
  • Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die  während der Führung benutzt werden können.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Tür ist mindestens 81 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
    vor dem WC 150 cm x 150 cm;
    links neben dem WC 50 cm x 60 cm;
    rechts neben dem WC 15 cm x 60 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Der linke Haltegriff ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.

Prüfbericht:
Download als PDF

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung.

  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • In der Ausstellung werden Informationen zu den Exponaten schriftlich vermittelt.
  • Im Aufzug wird ein abgehender Notruf akustisch und optisch bestätigt.
  • In der Gastronomie gibt es Tische, an denen Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. Sitzbereiche mit heller und blendfreier Beleuchtung sowie mit geringen Umgebungsgeräuschen sind nicht vorhanden.

Prüfbericht:
Download als PDF

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden 
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf und weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchte
  • Es gibt zum Teil einen visuellen Kontrast zwischen den Exponaten und der Umgebung. 
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Informationen zu den Exponaten werden schriftlich vermittelt.
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Lesehilfen (Lesebrille, Lupen etc.),'
  • Die Beschilderung zur Orientierung ist in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde Menschen  angeboten. Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • In der Ausstellung sind Informationen zu den Exponaten in fotorealistischer Darstellung vorhanden.
  • Die Ziele der Wege sind meist in Sichtweite. Ein Wegeleitsystem oder Wegezeichen in sichtbarem Abstand sind nicht vorhanden.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden, die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Eine Voranmeldung ist notwendig. Die Inhalte der Führung werden leicht verständlich erklärt.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt vier Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist 50 m vom Eingang entfernt.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle) bzw.  über eine Rampe möglich. 
  • Die Rampe ist mindestens 120 cm breit und hat eine maximale Neigung von 11 % und eine Gesamtlänge von 8 m.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Die Aufzugskabine ist 110 cm x 210 cm groß. Die Aufzugstür ist 90 cm breit.
  • Türen und Durchgänge sind mindestens 81 cm breit.
  • Die Kasse ist an der niedrigsten Stelle 110 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar. 
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl, Rollator
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig. 
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. 
  • Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die  während der Führung benutzt werden können.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Tür ist mindestens 81 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
    vor dem WC 150 cm x 150 cm;
    links neben dem WC 50 cm x 60 cm;
    rechts neben dem WC 15 cm x 60 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Der linke Haltegriff ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung.

  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • In der Ausstellung werden Informationen zu den Exponaten schriftlich vermittelt.
  • Im Aufzug wird ein abgehender Notruf akustisch und optisch bestätigt.
  • In der Gastronomie gibt es Tische, an denen Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. Sitzbereiche mit heller und blendfreier Beleuchtung sowie mit geringen Umgebungsgeräuschen sind nicht vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden 
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf und weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchte
  • Es gibt zum Teil einen visuellen Kontrast zwischen den Exponaten und der Umgebung. 
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Informationen zu den Exponaten werden schriftlich vermittelt.
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Lesehilfen (Lesebrille, Lupen etc.),'
  • Die Beschilderung zur Orientierung ist in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde Menschen  angeboten. Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • In der Ausstellung sind Informationen zu den Exponaten in fotorealistischer Darstellung vorhanden.
  • Die Ziele der Wege sind meist in Sichtweite. Ein Wegeleitsystem oder Wegezeichen in sichtbarem Abstand sind nicht vorhanden.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden, die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Eine Voranmeldung ist notwendig. Die Inhalte der Führung werden leicht verständlich erklärt.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Juli 2021 - Juni 2024

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

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Industrie Museum Lohne

Adresse & Kontakt

Industrie Museum Lohne
Küstermeyerstraße 20
49393 Lohne
9

Telefonnummer:+49 4442 730380
E-Mail-Adresse:info@industriemuseum-lohne.de
Website:www.industriemuseum-lohne.de

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