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Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Arendsee/Altmark

Arendsee

Herzlich willkommen!

Das KiEZ  Arendsee ist eine große pädagogisch begleitete Ferien- und Freizeitanlage, ein Ort für aktive Erholung und Entspannung, ganzjährig nutzbar.

Unsere Angebote orientieren sich an den realen, individuellen Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien. Hier können sie ihren Körper spüren, Grenzen suchen, Identität finden. Wertschätzung, Respekt für die Vielfalt und die Förderung der Lebenskompetenz stehen im Mittelpunkt.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. 
  • Es gibt eine gekennzeichnete Stellfläche für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm) vor dem Rezeptionsgebäude.
  • Die Entfernung zum Eingang Rezeption beträgt 10 m.
  • Alle Außenwege im KiEZ sind mind. 150 cm breit und gut begeh- und befahrbar.
  • Der Rezeptionstresen ist 130 cm hoch. Es ist eine alternative Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Der Zugang zu den erhobenen Häusern (Rezeption, Speisesaal, Seminarraum Waldzimmer und Bungalows 16/17) erfolgt stufen- und schwellenlos.
  • Die Bungalows 16 und 17 sind baugleich. 
  • Es sind in jedem Bungalow ein Aufenthaltsraum, eine Kochnische, Schlafräume, ein Badezimmer mit WC und Dusche für Menschen mit Behinderung sowie ein WC und eine extra Dusche vorhanden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche und Räume sind ebenerdig erreichbar.
    Ausnahme: Die extra Dusche in den Bungalows ist üb er eine Schwelle von 6 cm erreichbar.
  • Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Im Speisesaal sind keine unterfahrbaren Tische vorhanden.

Bungalows 16 und 17 (Mehrbettzimmer) - baugleich

  • Die Bewegungsflächen im Schlafraum betragen:
    vor wesentlichen immobilen Einrichtungsgegenständen mindestens 100 cm x 100 cm,;
    rechts neben dem Bett 160 cm x 200 cm, links steht das Bett an der Wand (Stockbetten).
  • Die schmalste Durchgangsbreite im Schlafraum beträgt 95 cm.
  • Die Höhe des unteren Bettes beträgt 45 cm. Das darüberliegende Bett kann hochgeklappt werden, so dass Kopffreiheit entsteht. 
  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    an der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x150 cm;
    rechts vom WC 90 cm x 53 cm, von links ist das WC nicht anfahrbar.
  • Beidseitig am WC sind Haltegriffe vorhanden, der rechte Griff ist hochklappbar.
  • Die stufenlos begehbare Dusche ist 120 cm x 120 cm groß. Ein Duschstuhl und Haltegriffe sind vorhanden.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar 
  • Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Ein Alarmauslöser ist nicht vorhanden. 

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Turmhaus

  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    an der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken 140 cm x150 cm;
    rechts und links vom WC 85 cm x 70 cm.
  • Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Ein Alarmauslöser ist vorhanden. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Es gibt bei einem akustischen Alarm (z.B. Feueralarm) ein optisch deutlich wahrnehmbares Blitz- oder Blinksignal in folgenden Räumen:
    im Turmhaus und im öffentlichen WC für Menschen mit Behinderung.
  • Eine induktive Höranlage ist nicht vorhanden.
  • Informationen sind in Schriftform verfügbar.
  • Im Speiseraum gibt es helle und blendfreie Tische, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. 
  • Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen sind nicht vorhanden.
  • In den erhobenen Schlafräumen (Bungalow 16 und 17) ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes verfügbar.

Prüfbericht:
Download als PDF

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Die erhobenen Eingangsbereiche sind visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Alle Eingangstüren sind baugleiche Glastüren (Windfang) ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Informationen sind in gut lesbarer Schrift, jedoch nicht in Braille- oder Prismenschrift vorhanden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Ein durchgängiges Leitsystem (z.B. Bodenindikatoren) ist nicht vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Name und Logo des KiEZ sind von außen klar erkennbar.
  • Visitenkarten/Prospekte mit Anschrift und Telefonnummer des Gastgebers liegen an der Rezeption sichtbar aus.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache. Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.
  • Die Speisen werden am Buffett und an der Essensausgabe sichtbar präsentiert. Eine Speisekarte ist nicht vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Ziele der Wege befinden sich meist in Sichtweite. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. 
  • Es gibt eine gekennzeichnete Stellfläche für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm) vor dem Rezeptionsgebäude.
  • Die Entfernung zum Eingang Rezeption beträgt 10 m.
  • Alle Außenwege im KiEZ sind mind. 150 cm breit und gut begeh- und befahrbar.
  • Der Rezeptionstresen ist 130 cm hoch. Es ist eine alternative Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Der Zugang zu den erhobenen Häusern (Rezeption, Speisesaal, Seminarraum Waldzimmer und Bungalows 16/17) erfolgt stufen- und schwellenlos.
  • Die Bungalows 16 und 17 sind baugleich. 
  • Es sind in jedem Bungalow ein Aufenthaltsraum, eine Kochnische, Schlafräume, ein Badezimmer mit WC und Dusche für Menschen mit Behinderung sowie ein WC und eine extra Dusche vorhanden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche und Räume sind ebenerdig erreichbar.
    Ausnahme: Die extra Dusche in den Bungalows ist üb er eine Schwelle von 6 cm erreichbar.
  • Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Im Speisesaal sind keine unterfahrbaren Tische vorhanden.

Bungalows 16 und 17 (Mehrbettzimmer) - baugleich

  • Die Bewegungsflächen im Schlafraum betragen:
    vor wesentlichen immobilen Einrichtungsgegenständen mindestens 100 cm x 100 cm,;
    rechts neben dem Bett 160 cm x 200 cm, links steht das Bett an der Wand (Stockbetten).
  • Die schmalste Durchgangsbreite im Schlafraum beträgt 95 cm.
  • Die Höhe des unteren Bettes beträgt 45 cm. Das darüberliegende Bett kann hochgeklappt werden, so dass Kopffreiheit entsteht. 
  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    an der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x150 cm;
    rechts vom WC 90 cm x 53 cm, von links ist das WC nicht anfahrbar.
  • Beidseitig am WC sind Haltegriffe vorhanden, der rechte Griff ist hochklappbar.
  • Die stufenlos begehbare Dusche ist 120 cm x 120 cm groß. Ein Duschstuhl und Haltegriffe sind vorhanden.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar 
  • Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Ein Alarmauslöser ist nicht vorhanden. 

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Turmhaus

  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    an der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken 140 cm x150 cm;
    rechts und links vom WC 85 cm x 70 cm.
  • Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Ein Alarmauslöser ist vorhanden. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Es gibt bei einem akustischen Alarm (z.B. Feueralarm) ein optisch deutlich wahrnehmbares Blitz- oder Blinksignal in folgenden Räumen:
    im Turmhaus und im öffentlichen WC für Menschen mit Behinderung.
  • Eine induktive Höranlage ist nicht vorhanden.
  • Informationen sind in Schriftform verfügbar.
  • Im Speiseraum gibt es helle und blendfreie Tische, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. 
  • Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen sind nicht vorhanden.
  • In den erhobenen Schlafräumen (Bungalow 16 und 17) ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Die erhobenen Eingangsbereiche sind visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Alle Eingangstüren sind baugleiche Glastüren (Windfang) ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Informationen sind in gut lesbarer Schrift, jedoch nicht in Braille- oder Prismenschrift vorhanden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Ein durchgängiges Leitsystem (z.B. Bodenindikatoren) ist nicht vorhanden.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Name und Logo des KiEZ sind von außen klar erkennbar.
  • Visitenkarten/Prospekte mit Anschrift und Telefonnummer des Gastgebers liegen an der Rezeption sichtbar aus.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache. Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.
  • Die Speisen werden am Buffett und an der Essensausgabe sichtbar präsentiert. Eine Speisekarte ist nicht vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Ziele der Wege befinden sich meist in Sichtweite. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Mai 2022 - April 2025

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

Bildergalerie

Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Arendsee/Altmark

Adresse & Kontakt

Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Arendsee/Altmark
Am Lindenpark 4-7
39619 Arendsee
14

Telefonnummer:+49 39384 9830
E-Mail-Adresse:info@kiez-arendsee.de
Website:http://www.kiez-arendsee.de

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