Herzlich willkommen!
Der Bereich der St. Martin Gastronomie ist ein Inklusionsbetrieb des Bildungs- und Pflegeheimes in Düngenheim. Das Bildungs- und Pflegeheim St. Martin, eine Einrichtung der Ordensgemeinschaft der Kreuzschwestern von Straßburg, wurde 1848 von Madame Adèle de Glaubitz gegründet. Der Sitz der europäischen Provinz der Gemeinschaft ist in Bingen am Rhein. Das soziale Werk der Kreuzschwestern befindet sich heute in Kamerun, Frankreich sowie im Südwesten Deutschlands.
Die Kreuzschwestern haben den Rechtsträger „St. Hildegardishaus gGmbH, Jugend- und Behindertenhilfe, Düngenheim“ im Jahr 2000 für ihre sozialen Einrichtungen und Dienste gegründet. Als katholischer Träger der Freien Wohlfahrtspflege widmet sich dieser Rechtsträger den Schwerpunktaufgaben der Jugend- und Altenhilfe sowie den Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen an 20 Standorten im Südwesten Deutschlands. Auch die Einrichtungen St. Martin gehören zu diesem Rechtsträger der Kreuzschwestern.
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Rampe. Die Rampe hat eine maximale Neigung von 6,5 % und eine Gesamtlänge von 13 m.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Die Buffetstation mit Kasse ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch.
- Im Speiseraum sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
- Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches beidseitig anfahrbar ist (mindestens 90 cm). Die Haltegriffe am WC sind hochklappbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
- Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde sind willkommen.
- Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich gestaltet.
- Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
- Die Schrift der Speisekarte ist schnörkellos und visuell kontrastreich gestaltet.
- Informationen sind nicht in Relief- oder Brailleschrift verfügbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Der Name der Gastronomie ist von außen klar erkennbar.
- Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Februar 2026 - Januar 2029
Bildergalerie
Adresse & Kontakt
St. Martin Gastronomie
Eifel-Maar-Park 11
56766 Ulmen
11
Telefonnummer:+49 2676 910382
Faxnummer:+49 2676 910269
E-Mail-Adresse:info@stmartin-gastronomie.de
Website:https://www.gastronomie-stmartin.de/
Partner & Lizenznehmer
Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH