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Tafernwirtschaft d'Ehrn im Freilichtmuseum Finsterau

Finsterau

Herzlich willkommen!

Das Straßenwirtshaus "Ehrn"

Die Wirtschaft befindet sich auf dem Gelände des Freilichtmuseums.
Eine Tafernwirtschaft für Bauern und Fuhrleute, zu Hochzeitsfeiern und Totensuppen.

Das ganze Haus, das 1840 neu erbaut wurde, zeugt vom Selbstbewusstsein und Repräsentationswillen der Besitzer. Das massiv gemauerte Erdgeschoss mit seinen dicken Wänden hat große Fenster, die in eine geräumige Wirtsstube blicken.
Radiziert, verwurzelt war die "Ehrn" ehedem auf einem Flurstück in der Nähe von Kirchaitnach im Landkreis Regen. Bei dem Anwesen war eine kleine Landwirtschaft und das Recht, einen Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetrieb zu unterhalten.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist ein allgemeiner Parkplatz vorhanden.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, ggf. über eine Rampe) möglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 10 cm hoch.
  • Außenwege sind mindestens 200 cm breit. 
  • Türen sind mindestens 80 cm breit. 
  • Durchgänge in Räumen (Speiseraum, Schlafzimmer, Kassentresen, Ausstellungsraum usw.) sind mindestens 120 cm breit. 
  • Es sind unterfahrbare Tische (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm) vorhanden. 

Öffentliches WC 

  • Es ist ein Unisex-WC vorhanden.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 180 cm x 150 cm;
    vor dem WC 180 cm x 180 cm;
    links neben dem WC 10 cm x 60 cm;
    rechts neben dem WC 110 cm x 60 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Der rechte Haltegriffe ist hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist ein Knopf als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Im Restaurant sind sieben Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Räume mitgebracht werden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sind taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift).
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist nicht in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen).

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Restaurants sind von außen nicht klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Informationen sind mit Piktogrammen dargestellt.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist ein allgemeiner Parkplatz vorhanden.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos (max. 2 cm Schwelle, ggf. über eine Rampe) möglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 10 cm hoch.
  • Außenwege sind mindestens 200 cm breit. 
  • Türen sind mindestens 80 cm breit. 
  • Durchgänge in Räumen (Speiseraum, Schlafzimmer, Kassentresen, Ausstellungsraum usw.) sind mindestens 120 cm breit. 
  • Es sind unterfahrbare Tische (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm) vorhanden. 

Öffentliches WC 

  • Es ist ein Unisex-WC vorhanden.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 180 cm x 150 cm;
    vor dem WC 180 cm x 180 cm;
    links neben dem WC 10 cm x 60 cm;
    rechts neben dem WC 110 cm x 60 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Der rechte Haltegriffe ist hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist ein Knopf als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Im Restaurant sind sieben Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Räume mitgebracht werden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sind taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift).
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist nicht in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen).

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Restaurants sind von außen nicht klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Informationen sind mit Piktogrammen dargestellt.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Dezember 2022 - November 2025

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

Bildergalerie

Tafernwirtschaft d'Ehrn im Freilichtmuseum Finsterau

Adresse & Kontakt

Tafernwirtschaft d'Ehrn im Freilichtmuseum Finsterau
Museumsstraße 51
94151 Finsterau
2

Telefonnummer:+49 85 57 37 7
Website:www.ehrn.de

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