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Tourist-Information Buchholz

Buchholz

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Für allgemeine Informationen besuchen Sie bitte die Website www.regionalpark-rosengarten.de

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist leicht begeh- und befahrbar.
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 15 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 2 %.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Türschwelle von 2 cm Höhe.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 121 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage am Counter.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden: Flyer-Display

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist leicht begeh- und befahrbar.
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 15 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 2 %.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Türschwelle von 2 cm Höhe.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 121 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage am Counter.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden: Flyer-Display

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Oktober 2020 - September 2023

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer"

Bildergalerie

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Adresse & Kontakt

Tourist-Information Buchholz
Kirchenstraße 6
21224 Buchholz
9

Telefonnummer:+49 4181 282810
E-Mail-Adresse:info@regionalpark-rosengarten.de
Website:http://www.regionalpark-rosengarten.de

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