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Tourist-Information Hann. Münden

Hann. Münden

Herzlich willkommen!

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Neben dem Rathaus gibt es zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 250 cm x 600 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz neben dem Rathaus durch die Fußgängerzone zum Eingang ist 80 m lang. Er ist nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 3 % über eine Strecke von 80 m.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Ausnahme: Der Kundenraum ist über eine Stufe in Höhe von 16 cm erreichbar.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit.
  • Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 71 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet, jedoch nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Neben dem Rathaus gibt es zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 250 cm x 600 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz neben dem Rathaus durch die Fußgängerzone zum Eingang ist 80 m lang. Er ist nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 3 % über eine Strecke von 80 m.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Ausnahme: Der Kundenraum ist über eine Stufe in Höhe von 16 cm erreichbar.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit.
  • Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 71 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet, jedoch nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

April 2020 - März 2023

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

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Adresse & Kontakt

Tourist-Information Hann. Münden
Lotzestr. 2, Im Rathaus
34346 Hann. Münden
9

Telefonnummer:+49 5541 75313
E-Mail-Adresse:info@hann.muenden-erlebnisregion.de
Website:https://hann.muenden-erlebnisregion.de/

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