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Tourist-Information und Kulturzentrum Waitzinger Keller

Miesbach

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Für allgemeine Informationen besuchen Sie bitte die Website www.miesbach-tourismus.de

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • In 300 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Stadtplatz Miesbach.
  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 290 cm x 500 cm).
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 110 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Der Schalter der Tourist-Information ist an der niedrigsten Stelle 116 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Der Kassentresen des Kulturzentrums ist an der niedrigsten Stelle 115 cm hoch.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 194 cm x 150 cm;
    vor dem WC 200 cm x 120 cm;
    links neben dem WC 70 cm x 54 cm;
    rechts neben dem WC 200 cm x 54 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. 
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.  
  • Der Alarm ist im gesamten Gebäude/Objekt optisch deutlich wahrnehmbar. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Treppen haben beidseitige Handläufe.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • In 300 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Stadtplatz Miesbach.
  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 290 cm x 500 cm).
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 110 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Der Schalter der Tourist-Information ist an der niedrigsten Stelle 116 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Der Kassentresen des Kulturzentrums ist an der niedrigsten Stelle 115 cm hoch.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 194 cm x 150 cm;
    vor dem WC 200 cm x 120 cm;
    links neben dem WC 70 cm x 54 cm;
    rechts neben dem WC 200 cm x 54 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. 
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.  
  • Der Alarm ist im gesamten Gebäude/Objekt optisch deutlich wahrnehmbar. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Treppen haben beidseitige Handläufe.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

März 2023 - Februar 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer"

Bildergalerie

Tourist-Information und Kulturzentrum Waitzinger Keller

Adresse & Kontakt

Tourist-Information und Kulturzentrum Waitzinger Keller
Schlierseer Straße 16
83714 Miesbach
2

Telefonnummer:+49 80 25 70 00 0
E-Mail-Adresse:info@waitzinger-keller.de
Website:www.miesbach-tourismus.de

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