Herzlich willkommen!
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt vier asphaltierte Stellplätze, die leicht begeh- und befahrbar sind (Stellplatzgröße: 8,5 m x 10 m).
- Die Anmeldung erfolgt an einem Automaten. Die Bedienelemente befinden sich in einer Höhe von 100 bis 150 cm.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Außenwege sind mindestens 200 cm breit und leicht begeh- und befahrbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Rollator, Dusch- und Toilettenrollstuhl
Sanitärräume
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 200 cm;
neben dem WC 200 cm x 70 cm und 70 cm x 70 cm (alternierende Bewegungsflächen neben den WCs). - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Die Dusche ist schwellenlos zugänglich.
- Die Bewegungsfläche in der Dusche beträgt 200 cm x 200 cm.
- Ein Duschsitz kann bei Bedarf bereitgestellt werden.
- Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
- Es ist kein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Es sind keine anwendbaren Qualitätskriterien für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
- Informationen sind mit Piktogrammen dargestellt.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
September 2020 - August 2023
Bildergalerie
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