Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben

Grafschaft Bentheim Tourismus

Nordhorn

Herzlich willkommen!

Der Graf­schaft Bent­heim Tou­ris­mus möch­te den Tou­ris­mus in der Graf­schaft Bent­heim för­dern und die At­trak­ti­vi­tät so­wie die Be­kannt­heit der Re­gi­on stei­gern. Damit der Urlaub in der Grafschaft Bentheim auch von Anfang an ein unvergessliches Erlebnis wird, sind die Mitarbeiter vor Ort gerne bei der Urlaubsplanung behilflich.  

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite www.grafschaft-bentheim-tourismus.de

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „ Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“ “.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Es gibt zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen mindestens 120 x 120 cm. 
  • Der Schalter/Kassentresen ist höchstens 80 cm hoch und es gibt eine alternative Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von mindestens einer Seite anfahrbar ist (mindestens 80 cm). 
  • Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.   

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird nur akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“. 

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Bedienelemente sind taktil erfassbar.
  • Informationen zur Orientierung sind in Brailleschrift aufbereitet.
  • Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagwechsel erkennbar.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. 
  • Treppen weisen beidseitige Handläufe auf.
  • Die Gehbahn von der Eingangstür zur Rezeption ist mit visuell kontrastreichen Markierungen unterbrechungsfrei gekennzeichnet. 
  • Die Gehbahn von der Eingangstür zur Rezeption ist mit taktil erfassbaren Markierungen (z.B. Bodenindikatoren) unterbrechungsfrei gekennzeichnet. 

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Der Name der Tourist Information ist von außen klar erkennbar. 
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite. Es gibt ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „ Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“ “.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Es gibt zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen mindestens 120 x 120 cm. 
  • Der Schalter/Kassentresen ist höchstens 80 cm hoch und es gibt eine alternative Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von mindestens einer Seite anfahrbar ist (mindestens 80 cm). 
  • Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.   

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird nur akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“. 

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Bedienelemente sind taktil erfassbar.
  • Informationen zur Orientierung sind in Brailleschrift aufbereitet.
  • Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagwechsel erkennbar.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. 
  • Treppen weisen beidseitige Handläufe auf.
  • Die Gehbahn von der Eingangstür zur Rezeption ist mit visuell kontrastreichen Markierungen unterbrechungsfrei gekennzeichnet. 
  • Die Gehbahn von der Eingangstür zur Rezeption ist mit taktil erfassbaren Markierungen (z.B. Bodenindikatoren) unterbrechungsfrei gekennzeichnet. 

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.   

  • Der Name der Tourist Information ist von außen klar erkennbar. 
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite. Es gibt ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Juli 2025 - Juni 2028

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde"

Bildergalerie

Grafschaft Bentheim Tourismus

Adresse & Kontakt

Grafschaft Bentheim Tourismus
Nino-Allee 2
48529 Nordhorn
9

Telefonnummer:+49 5921 961196
Faxnummer:+49 5921 961197
E-Mail-Adresse:tourismus@grafschaft.de
Website:www.grafschaft-bentheim-tourismus.de

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