Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben
Navigation Angebote

Qualitätskriterien

Qualitätskriterien für Menschen mit Sehbehinderung

Für die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – (teilweise) barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“ gelten die im Folgenden dargestellten Qualitätskriterien:

Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefreiKennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Aufzug/Lift:

  • Die Halteposition muss bei mehr als zwei Etagen durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar.

Station/Objekt/Exponat:

  • Die Station/das Objekt/Exponat muss gut ausgeleuchtet sein.
  • Die Informationen müssen visuell kontrastreich gestaltet sein.

Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:

  • Die Exponate müssen allgemein gut ausgeleuchtet sein.
  • Die Informationen der Exponatbeschilderung müssen visuell kontrastreich gestaltet sein.
  • Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Sehbehinderung.

Beschilderung:

  • Zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund muss ein guter visueller Kontrast bestehen.
  • Informationen müssen in gut lesbarer Schrift vorhanden sein.

Automat:

  • Informationen und Bedienelemente sowie der Hintergrund müssen visuell kontrastreich gestaltet sein.

Radweg:

(Anforderungen für Menschen mit Sehbehinderung als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)

Wanderweg:

  • Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
  • Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
  • Es sind visuell kontrastreiche Begrenzungen des Weges vorhanden.
  • Steil abfallende Böschungen/Abgründe neben dem Weg sind gesichert.
  • Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert. Die Beschilderung erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.
  • Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.

 

Barrierefreiheit geprüft – barrierefreiKennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Allgemeines:

  • Es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, z. B. in den Raum ragende Gegenstände etc. (Räume, Wege).
  • Helle und blendfreie Ausleuchtung bzw. Gestaltung bei Eingangsbereich, Flur/Weg/Gang innen, Schwelle/Stufe/Treppe, Aufzug, Schalter/Tresen/Kasse, Schlafraum.
  • Bedienelemente, die für die Nutzung durch Gäste vorgesehen sind, müssen überall visuell kontrastreich gestaltet sein.

Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger:

  • Es müssen visuell kontrastreiche Bodenindikatoren (z. B. Leitstreifen) vorhanden sein. 

Weg außen:

  • Es muss eine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung vorhanden sein (z. B. Rasenkantensteine), oder es muss visuell kontrastreiche Bodenindikatoren (z. B. Leitstreifen) geben.

Eingangsbereich:

  • Der Eingangsbereich muss visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt sein.

Tür:

  • Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein.
  • Die Tür bzw. der Türrahmen muss visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt sein.
  • Glastüren (ganz oder teilweise) müssen mit Sicherheitsmarkierungen in einer Höhe von 40-70 cm und in einer Höhe von 120-160 cm gekennzeichnet sein.

Flur/Weg/Gang innen:

  • Wesentliche „Gehbahnen“ in Fluren/Wegen/Gängen müssen überall visuell kontrastreich gestaltet sein.

Schwelle/Stufe/Treppe:

  • Es muss ein visueller Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und Treppenauf- oder ‑abgängen bestehen.
  • Mindestens die erste und letzte Stufe müssen eine mit der waagerechten und senkrechten Stufenfläche kontrastierende Kante aufweisen.
  • Es muss ein mindestens einseitiger Handlauf vorhanden sein.
  • Die Handläufe müssen am Anfang und am Ende der Treppenläufe mindestens 30 cm waagerecht weitergeführt werden.

Rampe:

  • Es muss ein mindestens einseitiger Handlauf vorhanden sein.

Aufzug/Lift:

  • Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss visuell kontrastreich gestaltet sein.
  • Die Halteposition muss bei mehr als zwei Etagen durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar.

Schalter/Tresen/Kasse:

  • Die Gehbahn von der Eingangstür zum Schalter/Tresen/zur Kasse muss mit visuell kontrastreichen Markierungen (z.B. Teppich) unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein.
  • Das Kassendisplay/die Preisangabe an der Kasse muss gut erkennbar (z. B. groß oder schwenkbar) sein.

Station/Objekt/Exponat:

  • Die Station/das Objekt/Exponat muss visuell mit der Umgebung kontrastieren.
  • Die Station/das Objekt/Exponat muss gut ausgeleuchtet sein.
  • Die Informationen müssen visuell kontrastreich gestaltet sein.

Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:

  • Wesentliche „Gehbahnen“ im Raum müssen überall visuell kontrastreich gestaltet sein.
  • Die Exponate müssen visuell mit der Umgebung kontrastieren.
  • Die Exponate müssen allgemein gut ausgeleuchtet sein.
  • Die Informationen der Exponatbeschilderung müssen visuell kontrastreich gestaltet sein.
  • Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Sehbehinderung.

Beschilderung:

  • Zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund muss ein guter visueller Kontrast bestehen.
  • Informationen müssen in gut lesbarer Schrift vorhanden sein.
  • Informationen, die aus Zahlen, Buchstaben (bis zu 4 Zeichen) oder Piktogrammen bestehen, müssen taktil erfassbar sein (z. B. Relief- oder Prismenschrift).

Schlafraum:

  • Es muss ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein.

Speiseraum:

  • Die Schrift der Speisekarte muss schnörkellos und visuell kontrastreich gestaltet sein.

Schwimmbad:

  • Der Beckenrand muss visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt sein.
  • Für den Einstieg in das Becken müssen flache Treppenstufen mit Handlauf vorhanden sein.

Automat:

  • Informationen und Bedienelemente sowie der Hintergrund müssen visuell kontrastreich gestaltet sein.

Radweg:

(Anforderungen für Menschen mit Sehbehinderung als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)

  • siehe Anforderungen „barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
  • Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Radweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
  • Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.

Wanderweg:

  • Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
  • Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
  • Es sind visuell kontrastreiche Begrenzungen des Weges vorhanden.
  • Steil abfallende Böschungen/Abgründe neben dem Weg sind gesichert.
  • Der Wanderweg ist nur auf einzelnen Wegabschnitten (< 20% der Gesamtstrecke) für Radfahrer, Skater oder Reiter durch aktive Besucherlenkung (Kommunikation, Vermarktung) ausgewiesen.
  • Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert. Die Beschilderung erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.
  • Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Wanderweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
  • Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
  • Ergänzende Hinweise WC:
    • Es ist mindestens alle 5 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg vorhanden.
    • Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.


Feedback