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HaWoGe-Spiele-Magazin Halberstadt

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Bitte besuchen Sie für allgemeine Informationen die Webseite www.hawoge-spiele-magazin.de.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zehn gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 150 m lang.
  • In 100 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 110 cm x 210 cm groß. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 90 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • In der Cafeteria im EG und im 2. OG sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Es gibt Spielgeräte und Geburtstagszimmer für Gäste mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer. 

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür und vor dem WC mindestens 150 cm x 150 cm;
    vor dem Waschbecken 145 cm x 145 cm;
    links neben dem WC 107 cm x 72 cm und rechts neben dem WC 60 cm x 72 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (1. + 2. Obergeschoss baugleich)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im gesamten Gebäude/Objekt optisch deutlich wahrnehmbar.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Im Restaurant im EG und in der Cafeteria im 2. OG sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es gibt Spielgeräte und Geburtstagszimmer für Gäste mit Hörbehinderung und gehörlose Gäste.  
     

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und teilweise barrierefrei für blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Alle Innentüren des Hauses sind mit umlaufender LED Beleuchtung markiert.
  • Es sind im Innen- und Außenbereich taktil erfassbare und visuell kontrastreiche Leitstreifen vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sowie die Fluchtpläne sind in Braille- und in Prismenschrift verfügbar.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen an den Stufen visuell kontrastreiche Kanten auf und haben beidseitige Handläufe.
  • Die Schrift der Speisekarten im Restaurant und Cafeteria ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Es gibt Geburtstagszimmer für Gäste mit Sehbehinderung und blinde Gäste.  

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Spielemagazins sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist ein farbliches Leitsystem vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Im Restaurant und Cafeteria sind keine Speisekarten mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zehn gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 150 m lang.
  • In 100 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 110 cm x 210 cm groß. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 90 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • In der Cafeteria im EG und im 2. OG sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Es gibt Spielgeräte und Geburtstagszimmer für Gäste mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer. 

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür und vor dem WC mindestens 150 cm x 150 cm;
    vor dem Waschbecken 145 cm x 145 cm;
    links neben dem WC 107 cm x 72 cm und rechts neben dem WC 60 cm x 72 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (1. + 2. Obergeschoss baugleich)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im gesamten Gebäude/Objekt optisch deutlich wahrnehmbar.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Im Restaurant im EG und in der Cafeteria im 2. OG sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es gibt Spielgeräte und Geburtstagszimmer für Gäste mit Hörbehinderung und gehörlose Gäste.  
     

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und teilweise barrierefrei für blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Alle Innentüren des Hauses sind mit umlaufender LED Beleuchtung markiert.
  • Es sind im Innen- und Außenbereich taktil erfassbare und visuell kontrastreiche Leitstreifen vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sowie die Fluchtpläne sind in Braille- und in Prismenschrift verfügbar.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen an den Stufen visuell kontrastreiche Kanten auf und haben beidseitige Handläufe.
  • Die Schrift der Speisekarten im Restaurant und Cafeteria ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Es gibt Geburtstagszimmer für Gäste mit Sehbehinderung und blinde Gäste.  

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Spielemagazins sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist ein farbliches Leitsystem vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Im Restaurant und Cafeteria sind keine Speisekarten mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

August 2023 - Juli 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde"

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