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Chiemsee barrierefrei

barrierefreie Ferienunterkünfte in der Chiemseeregion, die auf verschiedene Bedürfnisse von MmB eingehen. www.chiemsee-barrierefrei.de

Nußdorf

Herzlich willkommen!

Chiemsee-barrierefrei denkt Barrierefreiheit weiter. Die Apartments sind komfortabel und hochwertig ansprechend ausgestattet mit eigener Terrasse und Bergblick.

Entdecken Sie die von Sozial- und Pflegefachkräften entworfenen Ferienunterkünfte mit Bergblick. Verkehrsgünstig und ruhig in der Natur gelegen, nur 2 km vom Chiemsee entfernt. Ein gemütlicher Abend am Lagerfeuer mit BBQ oder ein Spaziergang in der barrierearm ausgebauten Umgebung. Kochen Sie sich in der eigenen rollstuhlgerechten Küche etwas Leckeres oder lassen Sie es sich in den umliegenden Restaurants gut gehen. Eine Mappe mit barrierefreien, von uns geprüften Ausflugstipps und Restaurants liegt bereit. Sommer wie Winter, der Chiemsee und das Voralpenland bieten die passende Erholung. Die Unterkünfte sind mit vielerlei Hilfsmittel ausgestattet und können nach Bedarf angepasst werden. Ein Rollstuhltaxi-Unternehmen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Zum Bahnhof Traunstein sind es nur 9 km.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Die Bushaltestelle "Laimgrub / Chieming" ist 800 Meter entfernt. 
  • Es gibt zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist 5 m vom Eingang entfernt.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos möglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. 
  • Falls Durchgänge vorhanden sind:  'Die Breite des Weges/Flures ist nicht eingeschränkt.'
  • Durchgänge und Türen sind mindestens 90 cm breit. 
  • Der (Ess-)Tisch ist in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollator, höhenverstellbares Pflegebett,  Patientenlifter, Duschliege, Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Infusionsständer, Gästemappe in Brailleschrift 

Familienapartment, EG

  • Die Bewegungsflächen im Schlafraum mit Wohnbereich betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 427 cm x 450 cm; l
    inks neben dem Bett 98 cm x 217 cm;
    rechts neben dem Bett 151 cm x 217 cm.
    Das Bett ist 60 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen betragen im Schlafraum mit Stockbettzimmer:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 229 cm x 404 cm;
    links neben dem Bett 248 cm x 229 cm;
    rechts neben dem Bett 300 cm x 229 cm.
    Das Bett ist 49 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen im Badezimmer betragen:  
    vor dem Waschbecken 200 cm x 200 cm;
    vor dem WC 237 cm x 215 cm;
    links neben dem WC 170 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 30 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich. 
  • Die Duschfläche ist 150 cm x 150 cm groß.
  • Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden (fest installiert, klappbar, einhängbar oder mobil und stabil).
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden. 
  • Der (Ess-)Tisch in der Küche ist in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar. 
  • Die Anrichte/Arbeitsfläche, Spüle und der Herd sind unterfahrbar.

Pflegeapartment, EG

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 446 cm x 452 cm;
    links neben dem Bett 236 cm x 217 cm;
    rechts neben dem Bett 136 cm x 217 cm.
  • Das Bett ist 55 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen im Badezimmer betragen:  
    vor dem Waschbecken 200 cm x 200 cm;
    vor dem WC 150 cm x 200 cm;
    links neben dem WC 40 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 189 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich. 
  • Die Duschfläche ist 200 cm x 200 cm groß.
  • Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden (fest installiert, klappbar, einhängbar oder mobil und stabil).
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden. 
  • Der (Ess-)Tisch in der Küche ist in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar. 
  • Die Anrichte/Arbeitsfläche, Spüle und der Herd sind unterfahrbar.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • Der Alarm (z.B. Feueralarm) ist in folgenden Räumen optisch deutlich wahrnehmbar: Eingang, Wohnbereich Pflegeapartment 
  • Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden.
  • Das Klingeln oder Anklopfen an die Zimmertür wird nicht durch ein Blinksignal angezeigt, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann. 
  • Es wird W-LAN angeboten.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollator, höhenverstellbares Pflegebett,  Patientenlifter, Duschliege, Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Infusionsständer, Gästemappe in Brailleschrift  

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen nach Voranmeldung in alle relevanten Räume  des Betriebes mitgebracht werden. 
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.   
  • Die Wände oder andere bauliche Elemente können fast überall zur Orientierung genutzt werden.
  • Ein Leitsystem (Bodenindikatoren) führt Betroffene mit Sehbehinderung (und Blinde) vor dem Gebäude zum Eingang.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind vereizelt visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind im gesamten Objekt taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.
  • Zahlen, Buchstaben (bis zu 4 Zeichen) oder Piktogramme sind taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift).

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Es liegt eine Visitenkarte mit Anschrift und Telefonnummer der Ferienwohnung im Schlafraum sichtbar aus.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollator, höhenverstellbares Pflegebett,  Patientenlifter, Duschliege, Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Infusionsständer, Gästemappe in Brailleschrift   
  • Es sind leicht verständlich Informationen vorhanden (z.B. Gästemappe).

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Die Bushaltestelle "Laimgrub / Chieming" ist 800 Meter entfernt. 
  • Es gibt zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist 5 m vom Eingang entfernt.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos möglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. 
  • Falls Durchgänge vorhanden sind:  'Die Breite des Weges/Flures ist nicht eingeschränkt.'
  • Durchgänge und Türen sind mindestens 90 cm breit. 
  • Der (Ess-)Tisch ist in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollator, höhenverstellbares Pflegebett,  Patientenlifter, Duschliege, Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Infusionsständer, Gästemappe in Brailleschrift 

Familienapartment, EG

  • Die Bewegungsflächen im Schlafraum mit Wohnbereich betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 427 cm x 450 cm; l
    inks neben dem Bett 98 cm x 217 cm;
    rechts neben dem Bett 151 cm x 217 cm.
    Das Bett ist 60 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen betragen im Schlafraum mit Stockbettzimmer:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 229 cm x 404 cm;
    links neben dem Bett 248 cm x 229 cm;
    rechts neben dem Bett 300 cm x 229 cm.
    Das Bett ist 49 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen im Badezimmer betragen:  
    vor dem Waschbecken 200 cm x 200 cm;
    vor dem WC 237 cm x 215 cm;
    links neben dem WC 170 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 30 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich. 
  • Die Duschfläche ist 150 cm x 150 cm groß.
  • Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden (fest installiert, klappbar, einhängbar oder mobil und stabil).
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden. 
  • Der (Ess-)Tisch in der Küche ist in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar. 
  • Die Anrichte/Arbeitsfläche, Spüle und der Herd sind unterfahrbar.

Pflegeapartment, EG

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 446 cm x 452 cm;
    links neben dem Bett 236 cm x 217 cm;
    rechts neben dem Bett 136 cm x 217 cm.
  • Das Bett ist 55 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen im Badezimmer betragen:  
    vor dem Waschbecken 200 cm x 200 cm;
    vor dem WC 150 cm x 200 cm;
    links neben dem WC 40 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 189 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich. 
  • Die Duschfläche ist 200 cm x 200 cm groß.
  • Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden (fest installiert, klappbar, einhängbar oder mobil und stabil).
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden. 
  • Der (Ess-)Tisch in der Küche ist in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar. 
  • Die Anrichte/Arbeitsfläche, Spüle und der Herd sind unterfahrbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • Der Alarm (z.B. Feueralarm) ist in folgenden Räumen optisch deutlich wahrnehmbar: Eingang, Wohnbereich Pflegeapartment 
  • Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden.
  • Das Klingeln oder Anklopfen an die Zimmertür wird nicht durch ein Blinksignal angezeigt, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann. 
  • Es wird W-LAN angeboten.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollator, höhenverstellbares Pflegebett,  Patientenlifter, Duschliege, Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Infusionsständer, Gästemappe in Brailleschrift  

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen".

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen nach Voranmeldung in alle relevanten Räume  des Betriebes mitgebracht werden. 
  • Der Eingangsbereich ist durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.   
  • Die Wände oder andere bauliche Elemente können fast überall zur Orientierung genutzt werden.
  • Ein Leitsystem (Bodenindikatoren) führt Betroffene mit Sehbehinderung (und Blinde) vor dem Gebäude zum Eingang.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind vereizelt visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind im gesamten Objekt taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.
  • Zahlen, Buchstaben (bis zu 4 Zeichen) oder Piktogramme sind taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift).

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Es liegt eine Visitenkarte mit Anschrift und Telefonnummer der Ferienwohnung im Schlafraum sichtbar aus.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollator, höhenverstellbares Pflegebett,  Patientenlifter, Duschliege, Toilettenstühle, Sitzerhöhungen, Infusionsständer, Gästemappe in Brailleschrift   
  • Es sind leicht verständlich Informationen vorhanden (z.B. Gästemappe).

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

September 2023 - August 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde"

Bildergalerie

Chiemsee barrierefrei

Adresse & Kontakt

Chiemsee barrierefrei
Laimgruberstraße 49
83365 Nußdorf
2

Telefonnummer:0151 57653000
E-Mail-Adresse:info@chiemsee-barrierefrei.de
Website:www.chiemsee-barrierefrei.de

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BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH

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