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Nationalpark-Tor Heimbach

Heimbach

Herzlich willkommen!

"Waldgeheimnisse" enthüllt die Ausstellung im Heimbacher Nationalpark-Tor. Ein begehbares Hörspiel führt die Gäste durch ein Waldlabyrinth. Außerdem finden Sie im Heimbacher Nationalpark-Tor eine Tourist-Information, ein digitales Geländemodell und Nationalpark-Filme. Der Eintritt ist frei. 

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Das Nationalpark Tor Heimbach hat keinen eigenen Parkplatz. Besucher können den in 50 m entfernten Bahnhofsparkplatz nutzen.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang über eine Rampe. Die Rampe hat eine maximale Neigung von 9 % und eine Gesamtlänge von 2 m.
  • Der Nebeneingang vom Bahnhof aus ist stufenlos (Türschwelle 2 cm). 
  • Alle für den Gast nutzbaren Räume und Einrichtungen sind stufenlos erreichbar.
  • Alle Durchgänge und Türen sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Counter des Empfangs bzw. der Tourist-Info ist an der niedrigsten Stelle 76 cm hoch. 
  • Die Exponate und einzelnen Ausstellungsstationen sind im Stehen und Sitzen gut einseh- und bedienbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen: 
    vor dem WC, dem Waschbecken und der Tür 170 cm x 138 cm;
    rechts neben dem WC 120 cm x 58 cm, links ist das WC nicht anfahrbar.
  • Beidseitig am WC sind Haltegriffe vorhanden, der rechte ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Ein Alarmauslöser ist nicht vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt eine induktive Höranlage am Counter.
  • Die Exponate in den Ausstellungsräumen sind allgemein gut ausgeleuchtet. Die Informationen zu den Exponaten werden schriftlich oder fotorealistisch dargestellt.
  • Im Filmraum werden Filme auch in deutscher Gebärdensprache und mit Untertiteln vorgeführt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Die Außenwege sind nicht visuell kontrastreich oder mit taktil erfassbaren Bodenindikatoren versehen.
  • Der Haupteingang an der Straße ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar, der Nebeneingang vom Bahnhof aus jedoch nicht.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Die Treppen am Haupteingang sind nicht mit visuell oder taktil kontrastreichen Kanten gestaltet. Handläufe sind vorhanden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d. h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Das Besucherleitsystem und die Beschilderungen der Exponate sind in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet und taktil erfassbar.
  • Informationen sind in Brailleschrift verfügbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind in Leichter Sprache oder fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden keine Führungen für Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Das Nationalpark Tor Heimbach hat keinen eigenen Parkplatz. Besucher können den in 50 m entfernten Bahnhofsparkplatz nutzen.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang über eine Rampe. Die Rampe hat eine maximale Neigung von 9 % und eine Gesamtlänge von 2 m.
  • Der Nebeneingang vom Bahnhof aus ist stufenlos (Türschwelle 2 cm). 
  • Alle für den Gast nutzbaren Räume und Einrichtungen sind stufenlos erreichbar.
  • Alle Durchgänge und Türen sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Counter des Empfangs bzw. der Tourist-Info ist an der niedrigsten Stelle 76 cm hoch. 
  • Die Exponate und einzelnen Ausstellungsstationen sind im Stehen und Sitzen gut einseh- und bedienbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Die Bewegungsflächen betragen: 
    vor dem WC, dem Waschbecken und der Tür 170 cm x 138 cm;
    rechts neben dem WC 120 cm x 58 cm, links ist das WC nicht anfahrbar.
  • Beidseitig am WC sind Haltegriffe vorhanden, der rechte ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Ein Alarmauslöser ist nicht vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt eine induktive Höranlage am Counter.
  • Die Exponate in den Ausstellungsräumen sind allgemein gut ausgeleuchtet. Die Informationen zu den Exponaten werden schriftlich oder fotorealistisch dargestellt.
  • Im Filmraum werden Filme auch in deutscher Gebärdensprache und mit Untertiteln vorgeführt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Die Außenwege sind nicht visuell kontrastreich oder mit taktil erfassbaren Bodenindikatoren versehen.
  • Der Haupteingang an der Straße ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar, der Nebeneingang vom Bahnhof aus jedoch nicht.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Die Treppen am Haupteingang sind nicht mit visuell oder taktil kontrastreichen Kanten gestaltet. Handläufe sind vorhanden.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d. h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Das Besucherleitsystem und die Beschilderungen der Exponate sind in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet und taktil erfassbar.
  • Informationen sind in Brailleschrift verfügbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind in Leichter Sprache oder fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden keine Führungen für Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Dezember 2021 - November 2024

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde"

Bildergalerie

Nationalpark-Tor Heimbach

Adresse & Kontakt

Nationalpark-Tor Heimbach
An der Laag 4
52396 Heimbach
10

Telefonnummer: +49 2446 8057914
Faxnummer:+49 2446 8057916
E-Mail-Adresse:heimbach@rureifel-tourismus.de
Website:www.nationalpark-eifel.de

Partner & Lizenznehmer

Naturpark Nordeifel e.V.

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