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Bauernhofmuseum Jexhof

Schöngeising

Herzlich willkommen!

Das Bauernhofmuseum Jexhof in der idyllischen Landschaft des Allgäus bietet ein einzigartiges Erlebnis für die ganze Familie. Dank der barrierefreien Zugänglichkeit können auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen das Museum in vollen Zügen genießen. Im Bauernhofmuseum Jexhof können Besucher einen Einblick in das Leben auf einem Bauernhof im 19. Jahrhundert erhalten. Original erhaltene Gebäude, wie die Bauernstube, die Scheune und die Stallungen, bieten einen authentischen Eindruck vom Alltagsleben auf dem Bauernhof.

Neben der Besichtigung der Gebäude bietet das Museum auch interessante Führungen und Workshops an. So können Besucher beispielsweise lernen, wie man Butter selbst herstellt oder Brot backt.

Das Bauernhofmuseum Jexhof ist für seine barrierefreie Zugänglichkeit bekannt. Rollstuhlgerechte Wege und Rampen ermöglichen einen leichten Zugang zu allen Gebäuden und Ausstellungen. Auch Blinde und Sehbehinderte können dank Audioguides und spezieller Führungen das Museum erkunden.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt nicht gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Haupt- und Nebeneingang ist 100 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar.
  • Das Gebäude/Gelände ist stufenlos zugänglich über den Haupt- und Nebeneingang für Rollstuhlfahrer (Türschwelle von 3 cm Höhe).
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über eine Rampe zugänglich.
  • Ausnahmen: Sonderausstellungsraum, Wohnhaus mit Rossstall OG, Backhaus OG nur über Stufen zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 94 cm hoch.
  • Außenwege im Freigelände sind mindestens 180 cm breit und überwiegend nicht leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 9 %.
  • Auf dem Außengelände sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind nicht überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Die Rampen (am Inklusionsraum und im Wohnhaus mit Rossstall) haben eine maximale Neigung von 16 %.
  • Im Wirtshaus sind keine unterfahrbaren Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (an der Wirtsstube)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür mindestens 111 cm x 129 cm;
    vor dem Waschbecken und dem WC 111 cm x 129 cm;
    links neben dem WC 83 cm x 57 cm;
    rechts ist keine Bewegungsfläche vorhanden.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der Haltegriff links vom WC ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser (Schnur, Knopf) vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage:
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Im Wirtshaus sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es ist ein durchgängiges Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind teilweise visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind teilweise mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können teilweise zur Orientierung genutzt werden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
  • Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben teilweise einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Informationen sind in Brailleschrift verfügbar.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen an jeder Führung teilnehmen können.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es sind Wegezeichen in sichtbaren Abständen oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in leichter Sprache.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt nicht gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Haupt- und Nebeneingang ist 100 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar.
  • Das Gebäude/Gelände ist stufenlos zugänglich über den Haupt- und Nebeneingang für Rollstuhlfahrer (Türschwelle von 3 cm Höhe).
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über eine Rampe zugänglich.
  • Ausnahmen: Sonderausstellungsraum, Wohnhaus mit Rossstall OG, Backhaus OG nur über Stufen zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 94 cm hoch.
  • Außenwege im Freigelände sind mindestens 180 cm breit und überwiegend nicht leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 9 %.
  • Auf dem Außengelände sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind nicht überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Die Rampen (am Inklusionsraum und im Wohnhaus mit Rossstall) haben eine maximale Neigung von 16 %.
  • Im Wirtshaus sind keine unterfahrbaren Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (an der Wirtsstube)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür mindestens 111 cm x 129 cm;
    vor dem Waschbecken und dem WC 111 cm x 129 cm;
    links neben dem WC 83 cm x 57 cm;
    rechts ist keine Bewegungsfläche vorhanden.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der Haltegriff links vom WC ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser (Schnur, Knopf) vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage:
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Im Wirtshaus sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es ist ein durchgängiges Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind teilweise visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind teilweise mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können teilweise zur Orientierung genutzt werden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
  • Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben teilweise einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Informationen sind in Brailleschrift verfügbar.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen an jeder Führung teilnehmen können.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Es sind Wegezeichen in sichtbaren Abständen oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in leichter Sprache.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Dezember 2022 - November 2025

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung"

Bildergalerie

Bauernhofmuseum Jexhof

Adresse & Kontakt

Bauernhofmuseum Jexhof
Jexhof 1
82296 Schöngeising
2

Telefonnummer:+49 81 53 93 25 0
E-Mail-Adresse:info@jexhof.de
Website:www.jexhof.de

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