FAQ für Betriebe
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kennzeichnung
Damit Sie den Zertifizierungsprozess schnell und sicher überblicken können, haben wir die häufigsten Fragen rund um die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ für Sie zusammengestellt. Die FAQ bieten Ihnen eine kompakte Orientierung zu Teilnahmevoraussetzungen, Ablauf, Kosten, Kriterien, Schulung und Verlängerung der Kennzeichnung – übersichtlich, verständlich und praxisnah.
So finden Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick und können Ihre nächsten Schritte gezielt planen.
Häufige Fragen zur Kennzeichnung „Reisen für Alle“
Die folgenden Fragen und Antworten richten sich speziell an Betriebe, Einrichtungen und Organisationen, die sich für eine Kennzeichnung interessieren oder bereits teilnehmen. Sie geben Ihnen eine verlässliche Orientierung zu Voraussetzungen, Ablauf und Nutzung der Kennzeichnung im betrieblichen Alltag.
Wer kann sich zertifizieren lassen?
Grundsätzlich können alle Unternehmen und Angebote entlang der touristischen Dienstleistungskette an der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ teilnehmen und eine Kennzeichnung erhalten.
Dazu gehören unter anderem:
- Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienwohnungen
- Restaurants, Cafés und gastronomische Betriebe
- Museen, Ausstellungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Freizeitangebote wie Zoos, Parks, Bäder, Erlebnis- und Sportangebote
- Natur- und Aktivangebote wie Wanderwege, Radwege, Naturparks
- Reiseanbieter, Tourist-Informationen, Regionen und Kommunen
- Veranstaltungsorte, Eventlocations und Tagungshäuser
Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ wird in drei Stufen definiert: Information zur Barrierefreiheit, Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei sowie Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei.
Entscheidend ist nicht die Größe des Betriebes, sondern die Bereitschaft, transparente und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Selbst wenn noch nicht alle Kriterien erfüllt sind, ist eine Kennzeichnung möglich („teilweise barrierefrei“).
Wie lange ist die Kennzeichnung gültig?
Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Innerhalb dieser Zeit profitieren Betriebe von folgenden Leistungen:
- Darstellung auf reisen-fuer-alle.de und weiteren Partnerplattformen
- Nutzung der Kennzeichnungslogos und Piktogramme
- Bereitstellung aller Berichte (Kurzbericht, Detailberichte)
- fortlaufende Nutzung der geprüften Informationen in Marketing und Vertrieb
Nach Ablauf der drei Jahre kann die Kennzeichnung problemlos verlängert werden.
Dazu erfolgt erneut eine kurze Abstimmung, eine Aktualisierung der Daten und je nach Angebot eine Erhebung vor Ort.
Wie läuft die Erhebung ab?
Die Erhebung ist ein zentraler Bestandteil der Kennzeichnung und erfolgt ausschließlich durch geschulte Erheber, um Objektivität und Verlässlichkeit zu gewährleisten.
Der Ablauf:
- Terminvereinbarung
Sie stimmen einen Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Erhebungsstelle ab. - Systematische Dokumentation
Der Erheber misst, prüft und fotografiert alle relevanten Bereiche:- Zugänge, Wege, Türen, Aufzüge
- Sanitärbereiche
- Zimmer, Gasträume, Ausstellungsräume
- Leitsysteme, Beschilderung, Exponate
- Infrastruktur wie Parkplätze, ÖPNV-Zugänge oder Wege
- Erfassung aller Angaben in einem bundesweit einheitlichen Prüfset
Dadurch ist Ihre Kennzeichnung vergleichbar mit anderen Betrieben. - Auswertung durch die Prüfstelle
Anschließend werden die Daten zentral ausgewertet und als Berichte bereitgestellt.
- Terminvereinbarung
Die Erhebung dauert – je nach Größe des Betriebes – von 1 bis 4 Stunden. Sie ist keine Kontrolle im klassischen Sinn, sondern eine unterstützende, lösungsorientierte Bestandsaufnahme.
Welche Unterlagen bekomme ich?
- Zertifikat (mit dreijähriger Gültigkeit)
- Logo-Piktogramm-Kombination zur Darstellung der eigenen Barrierefreiheitsstufen
- Kurzbericht in Deutsch & Englisch (für Gäste, Reiseveranstalter, Tourist-Infos, Website und Marketing)
- Detailberichte in Deutsch & Englisch (für jede der sieben Personengruppen mit allen Messwerten & Prüfdetails)
- 1x Aufkleber mit Ihrer Kennzeichnung / können auch nachbestellt werden
- Türschilder mit Ihrer Kennzeichnung können bestellt werden
- Zugang zu allen Downloads wie Gestaltungsrichtlinien, Logos, Widgets
- Teilnahmeunterlagen der Online-Schulung
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Nein – die Zertifizierung ist freiwillig.
Doch immer mehr Betriebe entscheiden sich dafür, weil die Kennzeichnung:
- Vertrauen bei neuen Zielgruppen schafft
- ein anerkanntes Qualitätsmerkmal im Deutschlandtourismus ist
- von vielen Reiseveranstaltern, Kommunen oder Regionen empfohlen wird
- klare Wettbewerbsvorteile bietet
- Zugang zu Förderprogrammen eröffnen kann
- Betrieben hilft, Barrierefreiheit strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen
Gerade kleinere Betriebe profitieren davon, da „Reisen für Alle“ ein einheitliches, unabhängiges und leicht verständliches System bietet.
Gibt es Unterschiede zwischen Betrieben und Wegen?
Ja. Für Wege, Routen und Outdoor-Angebote gelten andere Anforderungen als für Gebäude oder Innenräume.
Bei Betrieben stehen vor allem Zugänglichkeit, Türen, Bewegungsflächen, Sanitärbereiche und Orientierung im Fokus.
Bei Wegen werden zusätzlich geprüft:
- Wegbreite
- Steigungen und Gefälle
- Bodenbeschaffenheit
- Schwellen, Kanten, Poller
- Sicherheit (z. B. Geländer, gesicherte Böschungen)
- Beschilderung & Orientierung
- Infrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Parkplätze und barrierefreie WCs
Diese Kriterien unterscheiden sich je nach Personengruppe (z. B. Rollstuhlfahrer, Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung). So wird sichergestellt, dass Gäste Wege realistisch einschätzen und sicher nutzen können.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Ja. In vielen Bundesländern werden Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie die Teilnahme an „Reisen für Alle“ finanziell unterstützt.
Welche Förderprogramme verfügbar sind und wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen regionalen Stelle, die die Kennzeichnung in Ihrem Bundesland betreut.
Die Übersicht aller Ansprechpartner finden Sie hier:
zu den Ansprechpartnern
Müssen alle Kriterien vollständig erfüllt sein, um eine Kennzeichnung zu erhalten?
Nein. Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ funktioniert nicht nach dem „Alles oder nichts“-Prinzip.
Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ ist in drei Stufen aufgebaut:
- Information zur Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei
- Barrierefreiheit geprüft
Zusätzlich werden sieben Personengruppen berücksichtigt. Ein Betrieb kann daher auch dann gekennzeichnet werden, wenn nur einzelne Kategorien oder Anforderungen vollständig erfüllt sind. Alle Ergebnisse werden transparent in einem Kurz- und einem Detailbericht dargestellt. So können Gäste besser einschätzen, ob ein Angebot zu ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Wie schnell erhalte ich die Kennzeichnung nach der Erhebung?
Nach der Vor-Ort-Erhebung wertet die bundesweite Prüfstelle alle Daten aus und erstellt die Berichte.
Je nach Auslastung dauert dies in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen.
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie das Zertifikat, Ihre Logo-Piktogramm-Kombination und alle Berichte per Download oder E-Mail.
Wie kann ich die Kennzeichnung auf meiner Website oder in meinen Medien einsetzen?
Mit der Zertifizierung erhalten Sie alle Logo- und Piktogrammdateien sowie Richtlinien zur korrekten Verwendung.
Sie können die Kennzeichnung z. B. nutzen:
- auf Ihrer Website (Startseite, Barrierefrei-Seite, Angebotsseiten)
- in Broschüren oder Flyern
- in Social Media
- in Ausschreibungen und Präsentationen
- an der Rezeption oder am Eingang (Aufkleber / Türschilder)
Eine korrekte Darstellung stärkt die Vertrauenswirkung und verbessert die Auffindbarkeit für Gäste, die gezielt nach barrierefreien Angeboten suchen.