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Die Kennzeichnung

Erläuterung der Logos und Piktogramme

Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ schafft Transparenz und Orientierung für Gäste und Betriebe. Sie besteht aus klar definierten Logos und ergänzenden Piktogrammen. Diese machen sichtbar, ob geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit vorliegen und für welche Personengruppen die Qualitätskriterien erfüllt sind – teilweise oder vollständig.

VA Projekte Reisen für Alle Seitenlogo Information zur Barrierefreiheit

Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen.

VA Projekte Reisen für Alle Seitenlogo Barrierefreiheit geprüft

Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ basiert auf „Information zur Barrierefreiheit“ und bedeutet, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind.

Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird um Piktogramme ergänzt. Sie signalisieren, für welche Personengruppen die Qualitätskriterien ganz oder teilweise erfüllt werden.

Qualitätskriterien Gehbehindert – Reisen für Alle
Menschen mit ­Geh­behinderung
Qualitätskriterien Rollstuhlfahrer – Reisen für Alle

Rollstuhlfahrer

Qualitätskriterien Hörbehindert – Reisen für Alle
Menschen mit Hör­behinderung
Qualitätskriterien Gehörlos – Reisen für Alle

Gehörlose Menschen

Qualitätskriterien Sehbehindert – Reisen für Alle
Menschen mit ­Seh­behinderung
Qualitätskriterien Blinde Menschen – Reisen für Alle

Blinde Menschen

Qualitätskriterien Kognitiv – Reisen für Alle

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ gibt es in zwei Qualitätsstufen:

Piktogramm für die Kennzeichnung „teilweise barrierefrei“
„Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe teilweise erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer teilweise barrierefrei. Das „i“ im Piktogramm signalisiert, dass man noch einmal genauer nachlesen sollte, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt.
Piktogramm für die Kennzeichnung „barrierefrei“
„Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei.

Musterkennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“:

Musterkennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“
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