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Gedenkstätte KZ Osthofen

Osthofen

Herzlich willkommen!

 Die Gedenkstätte KZ Osthofen erinnert an das zentrale Konzentrationslager des damaligen Volksstaates Hessen, das schon kurz nach der Machtübernahme der NSDAP in den Gebäuden einer ehemaligen Papierfabrik in Osthofen eingerichtet wurde. Dort wurden von März 1933 bis Sommer 1934 Gegner des NS-Regimes, allen voran Mitglieder der KPD, SPD und Gewerkschafter, aber auch Angehörige des Zentrums, Juden, Zeugen Jehovas, Sinti und andere gefangen gehalten.

Das KZ Osthofen als frühes Konzentrationslager stand am Anfang einer Entwicklung, die einige Jahre später mit der Einrichtung von Vernichtungslagern zur gezielten Ausschaltung von Gegnern und Vernichtung ganzer Gruppen endete. Zwar wurde im KZ Osthofen in den 17 Monaten seines Bestehens noch kein Häftling ermordet, aber die Gefangenen wurden menschenunwürdig behandelt, gedemütigt und misshandelt. Viele der Inhaftierten wurden nach der Schließung des Lagers weiter verfolgt, in andere Haftstätten und Lager verschleppt und später getötet. Insgesamt waren in Osthofen ca. 3.000 Männer und wenige Frauen inhaftiert.

Seit 2004 zeigt die Gedenkstätte KZ Osthofen die Dauerausstellung „Nationalsozialismus in Rheinland Pfalz 1933-1945“, welche die Geschichte des KZ Osthofen wie auch des ebenfalls in Rheinland-Pfalz befindlichen SS-Sonderlagers / KZ Hinzert beleuchtet und einen Einblick in die Thematik Verfolgung und Widerstand während der NS-Zeit im Bereich des heutigen Bundeslandes gibt. Darüber hinaus werden im Rahmen von Wechselausstellungen und Veranstaltungen immer wieder neue Themen mit Bezug zur NS-Zeit aufgegriffen. Durch Führungen, Workshops und andere pädagogische Angebote wird Besucherinnen und Besuchern aller Altersklassen die Geschichte des Ortes vermittelt.

Träger der Gedenkstätte ist die Landeszentrale für politische Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, die eng mit dem Förderverein Projekt Osthofen e.V. zusammenarbeitet.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Alle Durchgänge/Türen und Wege sind mindestens 90 cm breit.
  • Exponate und Informationen sind überwiegend im Sitzen einsehbar.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von mindestens einer Seite anfahrbar ist (mindestens 90 cm). 
  • Es ist ein klappbarer Haltegriff mindestens auf der anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Informationen über die Exponate werden schriftlich oder akustisch vermittelt.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird optisch bestätigt, z.B. durch ein digitales Schriftfeld.  
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen). 

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es sind Hindernisse (Gedenkplatten auf dem Boden) vorhanden. 
  • Alle Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.  
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. 
  • Stufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen weisen mindestens einen einseitigen Handlauf auf. 
  • Informationen zu den Exponaten sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Der Name der Gedenkstätte ist von außen klar erkennbar. 
  • Informationen zu den Exponaten werden in Leichter Sprache mittels einer Broschüre vermittelt.  
  • Informationen, die der Orientierung dienen sind teilweise bildhaft aufbereitet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
  • Die Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wird in Leichter Sprache gehalten.  

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich. 
  • Alle Durchgänge/Türen und Wege sind mindestens 90 cm breit.
  • Exponate und Informationen sind überwiegend im Sitzen einsehbar.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von mindestens einer Seite anfahrbar ist (mindestens 90 cm). 
  • Es ist ein klappbarer Haltegriff mindestens auf der anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. 

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Informationen über die Exponate werden schriftlich oder akustisch vermittelt.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird optisch bestätigt, z.B. durch ein digitales Schriftfeld.  
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen). 

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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es sind Hindernisse (Gedenkplatten auf dem Boden) vorhanden. 
  • Alle Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.  
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. 
  • Stufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen weisen mindestens einen einseitigen Handlauf auf. 
  • Informationen zu den Exponaten sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. 

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Der Name der Gedenkstätte ist von außen klar erkennbar. 
  • Informationen zu den Exponaten werden in Leichter Sprache mittels einer Broschüre vermittelt.  
  • Informationen, die der Orientierung dienen sind teilweise bildhaft aufbereitet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
  • Die Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wird in Leichter Sprache gehalten.  

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

April 2024 - März 2027

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer"

Bildergalerie

Gedenkstätte KZ Osthofen

Adresse & Kontakt

Gedenkstätte KZ Osthofen
Ziegelhüttenweg 38
67574 Osthofen
11

Telefonnummer:+49 6242 91 08 10
Faxnummer:+49 6242 91 08 20
E-Mail-Adresse:info@ns-dokuzentrum-rlp.de
Website:https://www.gedenkstaette-osthofen-rlp.de/

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