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Kennzeichnung „Reisen für Alle“ beantragen

Der direkte Weg zu Ihrer Barrierefreiheits-Kennzeichnung

Mit der bundesweit anerkannten Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zeigen Sie, dass Ihr Betrieb barrierefrei/teilweise barrierefrei geprüft ist und Gäste mit Mobilitäts­einschränkungen sowie Menschen mit Behinderungen verlässlich und sicher empfangen kann. Die Kennzeichnung wird in verschiedenen Stufen vergeben. Sie reicht von „Information zur Barrierefreiheit“ bis zu „barrierefrei geprüft“. So wird deutlich, wie umfassend ein Angebot die Anforderungen erfüllt. Eine genaue Erklärung der einzelnen Kennzeichnungen finden Sie hier. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung, den Kriterien, den Vorteilen und zum gesamten Zertifizierungs­prozess.

© DZT / Jens Wegener

Warum „Reisen für Alle“ nutzen?

Transparente Informationen & geprüfte Barrierefreiheit

Bei „Reisen für Alle“ finden Gäste zertifizierte barrierefreie Angebote, die klar, nachvollziehbar und objektiv erhoben wurden – von der rollstuhlgerechten Unterkunft bis zum hindernisfreien Restaurant. Gebucht wird direkt beim Anbieter – mit bestem Preis, direktem Kontakt und verlässlichen Informationen aus erster Hand.

Höhere Sichtbarkeit & Reichweite

Ihr Betrieb erscheint in der bundesweiten Datenbank für barrierefreie Angebote und wird von Gästen gezielt über Filter wie Rollstuhl, Sehen, Hören, Kognition, Familien/Kinderwagen gefunden.

Blinder Mann umarmt Frau herzlich am Bahnhof.

Vertrauen durch geprüfte Qualität

Die Kennzeichnung signalisiert Verlässlichkeit und geprüfte Barrierefreiheit – ein zentraler Entscheidungsfaktor bei der Buchung.

Kellnerin serviert Essen an Mann im Rollstuhl in einem Restaurant.

Wettbewerbsvorteil im wachsenden Markt

Barrierefreier Tourismus wächst rasant. Mit der Kennzeichnung positionieren Sie sich sichtbar in diesem Zukunftsmarkt und heben sich von nicht geprüften Betrieben ab.

Positive Gästeentscheidung schon vor der Buchung

Durch die klaren Angaben wissen Gäste vorab, wie zugänglich Ihr Haus ist. Klare Erwartungen führen zu höherer Zufriedenheit und steigern Weiterempfehlungen.

Wer kann sich kennzeichnen lassen?

Alle touristischen Anbieter – Hotels, Ferienwohnungen, Restaurants, Museen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Natur- und Aktivangebote, Kommunen und Regionen – können eine barrierefreie Kennzeichnung erhalten, sofern die Kriterien erfüllt werden.

Auch ganze Destinationen können ihr barrierefreies Gesamtangebot präsentieren und sich als zertifizierte barrierefreie Region positionieren.

So werden Angebote gekennzeichnet

Angebote tragen entweder die Auszeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ (teilweise oder vollständig erfüllt) oder sind mit „Information zur Barrierefreiheit“ gekennzeichnet.

Anhand der Piktogramme erkennen Sie, für welche Personengruppen die jeweiligen Kriterien gelten.

Kriterien für die Kennzeichnung

Einheitliche, geprüfte und transparente Qualitätsstandards

Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ basiert auf bundesweit einheitlichen Kriterien, die gemeinsam mit Betroffenen­verbänden und touristischen Experten entwickelt wurden. Speziell geschulte Erheber besuchen Ihren Betrieb persönlich und erfassen objektiv alle relevanten Barriere­freiheits­merkmale.

Keine Selbsteinschätzung – sondern echte, nachvollziehbare Qualitätsprüfung. So sehen Gäste schon vor der Reise, wie zugänglich Ihr Angebot ist.

Gut vorbereitet barrierefrei reisen

Transparent, effizient und verlässlich – so funktioniert die Barrierefreiheits-Zertifizierung

Der Prozess umfasst:

  • Erstberatung & Anmeldung
  • Vor-Ort-Erhebung durch geschulte Erheber
  • Auswertung & Prüfbericht
  • Zertifizierung nach Kriterien
  • Darstellung in der bundesweiten Datenbank

Optional: WebWidget-Service zur Einbindung der geprüften Daten auf Ihrer Website

Die Kosten richten sich transparent nach Betriebsgröße und -art – für eine planbare und sichere Entscheidung.

Ihre Fragen sind bei uns in den besten Händen

Persönliche Beratung – regional und kompetent

Für alle Fragen zur barrierefreien Kennzeichnung stehen Ihnen regionale Ansprechpartner aus Ihrer jeweiligen Landes-Tourismusorganisation zur Verfügung. Sie begleiten Sie bei Abläufen, Anforderungen und Besonderheiten und unterstützen individuell bei der Umsetzung.

FAQs zur Kennzeichnung

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur barrierefreien Kennzeichnung, zur Datenbank, zum Ablauf, zu Kosten, Fristen und technischen Themen.

Schnell, verständlich und umfassend.

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Grundsätzlich kann jeder touristische Betrieb oder jedes touristische Angebot an der Kennzeichnung teilnehmen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienwohnungen
  • Restaurants, Cafés und gastronomische Betriebe
  • Museen, Ausstellungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen
  • Freizeitangebote wie Zoos, Parks, Bäder, Erlebnis- und Sportangebote
  • Natur- und Aktivangebote wie Wanderwege, Radwege, Naturparks
  • Reiseanbieter, Tourist-Informationen, Regionen und Kommunen
  • Veranstaltungsorte, Eventlocations und Tagungshäuser

Entscheidend ist nicht die Größe des Betriebes, sondern die Bereitschaft, transparente und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen.

Selbst wenn noch nicht alle Kriterien erfüllt sind, ist eine Kennzeichnung möglich („teilweise barrierefrei“).

Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Innerhalb dieser Zeit profitieren Betriebe von folgenden Leistungen:

  • Darstellung auf reisen-fuer-alle.de und weiteren Partnerplattformen
  • Nutzung der Kennzeichnungslogos und Piktogramme
  • Bereitstellung aller Berichte (Kurzbericht, Detailberichte)
  • fortlaufende Nutzung der geprüften Informationen in Marketing und Vertrieb

Nach Ablauf der drei Jahre kann die Kennzeichnung problemlos verlängert werden.

Dazu erfolgt erneut eine kurze Abstimmung, eine Aktualisierung der Daten und je nach Angebot eine Erhebung vor Ort.

Die Erhebung ist ein zentraler Bestandteil der Kennzeichnung und erfolgt ausschließlich durch geschulte Erheber, um Objektivität und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Der Ablauf:

    1. Terminvereinbarung
      Sie stimmen einen Vor-Ort-Termin mit der zuständigen Erhebungsstelle ab.
    2. Systematische Dokumentation
      Der Erheber misst, prüft und fotografiert alle relevanten Bereiche:
      • Zugänge, Wege, Türen, Aufzüge
      • Sanitärbereiche
      • Zimmer, Gasträume, Ausstellungsräume
      • Leitsysteme, Beschilderung, Exponate
      • Infrastruktur wie Parkplätze, ÖPNV-Zugänge oder Wege
    3. Erfassung aller Angaben in einem bundesweit einheitlichen Prüfset
      Dadurch ist Ihre Kennzeichnung vergleichbar mit anderen Betrieben.
    4. Auswertung durch die Prüfstelle
      Anschließend werden die Daten zentral ausgewertet und als Berichte bereitgestellt.

Die Erhebung dauert – je nach Größe des Betriebes – von 1 bis 4 Stunden. Sie ist keine Kontrolle im klassischen Sinn, sondern eine unterstützende, lösungsorientierte Bestandsaufnahme.

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