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Ortspark Gemeinde Kirchheim bei München

Kirchheim b. München

Herzlich willkommen!

Der neue Ortspark, zwischen den ehemals räumlich getrennten Gemeindeteilen Kirchheim und Heimstetten ist das Herzstück der nachhaltigen Ortsentwicklung der Gemeinde Kirchheim bei München. Mit der Landesgartenschau Kirchheim 2024 wird die Eröffnung des Parks mit seinen fünf Naturräumen, Garten, Wasser, Wildnis, Wald und Wiese, einen Sommer lang gefeiert (15. Mai bis 6. Oktober). Nach Abschluss der Bayerischen Landegartenschau 2024 steht der Park dann allen Bürger*innen aus der Gemeinde, dem Landkreis und der weiteren Umgebung dauerhaft zur Verfügung und bildet auf 10 ha Fläche ein neues, grünes Refugium für alle Generationen.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es sind 12 Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über eine Rampe zugänglich. Ausgenommen ist die Treppe zur Aussichtsplattform.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 90 cm breit.
  • Die Kasse am Eingang "Kirchheim" ist an der niedrigsten Stelle 107 cm hoch (Kasse "Heimstetten" 127cm).
  • Informationen sind im Sitzen lesbar.
  • Die Wege sind von der Oberflächenbeschaffenheit her erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es sind auf dem gesamten Gelände öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden, welche beidseitig anfahrbar sind (mindestens 80 cm). 
  • Es sind klappbare Haltegriffe auf beiden Seiten des WCs vorhanden. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
  • Es werden Hilfsmittel angeboten: Rollstuhl, Rollator, Scooter

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Informationen über die Exponate werden schriftlich vermittelt.
  • Die Exponate sind nicht gut ausgeleuchtet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und für gehörlose Menschen (in Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 
  • Es werden Hilfsmittel angeboten: FM-Anlage für Menschen mit Hörbehinderung

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Die Bereiche sind nicht hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Treppen weisen mindestens einen einseitigen Handlauf auf.
  • Die Schrift der Speisekarte ist schnörkellos und visuell kontrastreich gestaltet sein.
  • Informationen zu den Exponaten sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es werden Führungen für blinde Menschen und für Menschen mit Sehbehinderung angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Der Name des Ortsparks ist von außen klar erkennbar. 
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. 
  • Informationen zu den Exponaten werden nicht in Leichter Sprache oder mit fotorealistischer Darstellung vermittelt.
  • Informationen, die der Orientierung dienen sind bildhaft aufbereitet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in leichter Sprache angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 

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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es sind 12 Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über eine Rampe zugänglich. Ausgenommen ist die Treppe zur Aussichtsplattform.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 90 cm breit.
  • Die Kasse am Eingang "Kirchheim" ist an der niedrigsten Stelle 107 cm hoch (Kasse "Heimstetten" 127cm).
  • Informationen sind im Sitzen lesbar.
  • Die Wege sind von der Oberflächenbeschaffenheit her erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Es sind auf dem gesamten Gelände öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden, welche beidseitig anfahrbar sind (mindestens 80 cm). 
  • Es sind klappbare Haltegriffe auf beiden Seiten des WCs vorhanden. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
  • Es werden Hilfsmittel angeboten: Rollstuhl, Rollator, Scooter

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Informationen über die Exponate werden schriftlich vermittelt.
  • Die Exponate sind nicht gut ausgeleuchtet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und für gehörlose Menschen (in Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 
  • Es werden Hilfsmittel angeboten: FM-Anlage für Menschen mit Hörbehinderung

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Die Bereiche sind nicht hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Treppen weisen mindestens einen einseitigen Handlauf auf.
  • Die Schrift der Speisekarte ist schnörkellos und visuell kontrastreich gestaltet sein.
  • Informationen zu den Exponaten sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es werden Führungen für blinde Menschen und für Menschen mit Sehbehinderung angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert. 

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Der Name des Ortsparks ist von außen klar erkennbar. 
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. 
  • Informationen zu den Exponaten werden nicht in Leichter Sprache oder mit fotorealistischer Darstellung vermittelt.
  • Informationen, die der Orientierung dienen sind bildhaft aufbereitet.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in leichter Sprache angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 

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Zertifiziert im Zeitraum:

Juli 2024 - Juni 2027

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer"

Bildergalerie

Ortspark Gemeinde Kirchheim bei München

Adresse & Kontakt

Ortspark Gemeinde Kirchheim bei München
Hauptstraße 48
85551 Kirchheim b. München
2

Telefonnummer:+49 89 90 90 92 02 4
E-Mail-Adresse:info@lgs2024.de
Website:kirchheim2024.de

Partner & Lizenznehmer

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