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Palmengarten Frankfurt

Frankfurt am Main

Herzlich willkommen!

 „Pflanzen, Leben, Kultur“ lautet seit 1997 das Motto des Palmengartens, das auch im Signet die unangefochtene Besonderheit dieses Gartens markiert. Seit ihren Anfängen ist die Frankfurter Traditionseinrichtung ein Ort, an dem es Pflanzen aus allen Teilen der Welt zu entdecken gibt – und zugleich ein Hort der Muse und Musik, der Erholung und anspruchsvollen Geselligkeit, wie schon das Herzstück des Gartens, das historische Gesellschaftshaus mit seiner „Flora“, dem prächtigen Palmenhaus, verriet. 

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 2.5 cm hoch. 
  • Außenwege sind mindestens 120 cm breit. 
  • Außenwege haben maximal eine Längsneigung von 7 %. 
  • Rampen sind mindestens 94 cm breit. Rampen haben maximal eine Längsneigung von 6 %.
  • Türen sind mindestens 84 cm breit. 
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar. Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Die Aufzugskabinen sind mindestens 110 cm x 140 groß. Die Aufzugstüren sind mindestens 89 cm breit.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos.
  • Der Tresen ist an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch. 
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl, Rollator.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Es sind mehrere öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden. 

Führungen

  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung angeboten. 
  • Es werden Führungen für Rollstuhlfahrer angeboten. 
  • Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig. 
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. 
  • Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. (betriebseigener oder öffentlicher Parkplatz in bis zu 100 m Entfernung).
  • Es sind mehrere Unisex-WC vorhanden.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage.
  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden. 
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.


Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung.
  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden. 
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Informationen zu den Exponaten: Informationen werden schriftlich vermittelt.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind im gesamten Gebäude/Objekt taktil erfassbar.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind teilweise visuell kontrastreich gestaltet.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.'
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. 
  • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden. 
  • Informationen zu den Exponaten: Informationen werden schriftlich vermittelt.
  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Der Schalter/Tresen/die Kasse ist von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg dahin ist bildhaft und unterbrechungsfrei  gekennzeichnet.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 2.5 cm hoch. 
  • Außenwege sind mindestens 120 cm breit. 
  • Außenwege haben maximal eine Längsneigung von 7 %. 
  • Rampen sind mindestens 94 cm breit. Rampen haben maximal eine Längsneigung von 6 %.
  • Türen sind mindestens 84 cm breit. 
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar. Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Die Aufzugskabinen sind mindestens 110 cm x 140 groß. Die Aufzugstüren sind mindestens 89 cm breit.
  • Der Eingang/Zugang ins Gebäude ist stufenlos.
  • Der Tresen ist an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch. 
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl, Rollator.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Es sind mehrere öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden. 

Führungen

  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung angeboten. 
  • Es werden Führungen für Rollstuhlfahrer angeboten. 
  • Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig. 
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. 
  • Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. (betriebseigener oder öffentlicher Parkplatz in bis zu 100 m Entfernung).
  • Es sind mehrere Unisex-WC vorhanden.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage.
  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden. 
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.


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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung.
  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume  des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden. 
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Informationen zu den Exponaten: Informationen werden schriftlich vermittelt.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind im gesamten Gebäude/Objekt taktil erfassbar.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind teilweise visuell kontrastreich gestaltet.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.'
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Schlafräume, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast. 

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. 
  • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden. 
  • Informationen zu den Exponaten: Informationen werden schriftlich vermittelt.
  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Der Schalter/Tresen/die Kasse ist von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg dahin ist bildhaft und unterbrechungsfrei  gekennzeichnet.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Apps vorhanden.
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.

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Zertifiziert im Zeitraum:

März 2023 - Februar 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer"

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Palmengarten Frankfurt

Adresse & Kontakt

Palmengarten Frankfurt
Siesmayerstraße 61
60323 Frankfurt am Main
7

Telefonnummer:+49 69 212-33939
E-Mail-Adresse:info.palmengarten@stadt-frankfurt.de
Website:www.palmengarten.de

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