Für die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – (teilweise) barrierefrei für blinde Menschen“ gelten die im Folgenden dargestellten Qualitätskriterien:
Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei
Aufzug/Lift:
- Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss taktil erfassbar sein.
- Die Halteposition muss bei mehr als zwei Etagen durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar.
Station/Objekt/Exponat:
- Informationen müssen akustisch oder taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) vermittelt werden.
Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:
- Informationen über die Exponate müssen akustisch oder taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) vermittelt werden.
- Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für blinde Menschen.
Radweg:
(Anforderungen für blinde Menschen als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)
Wanderweg:
- Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
- Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
- Es sind taktil gut wahrnehmbare seitliche Begrenzungen des Weges unterbrechungsfrei vorhanden (Rasen/Wegkante; Holzbalken; Rasenbordsteine).
- Steil abfallende Böschungen/Abgründe neben dem Weg sind gesichert.
- Wenn Gefahrenstellen vorhanden sind, wird auf diese mit Aufmerksamkeitsfeldern oder anderen Informationen, die für blinde Menschen wahrnehmbar sind, hingewiesen.
- Der Wanderweg ist nur auf einzelnen Wegabschnitten (< 20% der Gesamtstrecke) für Radfahrer, Skater oder Reiter durch aktive Besucherlenkung (Kommunikation, Vermarktung) ausgewiesen.
- Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
- Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei
Allgemeines:
- Es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, z. B. in den Raum ragende Gegenstände etc. (Räume, Wege).
- Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenhunde etc.) dürfen mitgebracht werden.
- Bedienelemente, die für die Nutzung durch Gäste vorgesehen sind, müssen überall taktil erfassbar sein.
Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger:
- Es müssen taktil erfassbare Bodenindikatoren (z. B. Leitstreifen) vorhanden sein.
- Es müssen akustische Haltestelleninformationen vorhanden sein.
Weg außen:
- Es muss eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung vorhanden sein (z. B. Rasenkantensteine), oder es muss taktil erfassbare Bodenindikatoren (z. B. Leitstreifen) geben.
- Die Breite des Weges beträgt mindestens 120 cm.
Eingangsbereich:
- Der Eingangsbereich muss durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar sein.
Tür:
- Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein.
Flur/Weg/Gang innen:
- Wesentliche „Gehbahnen“ in Fluren/Wegen/Gängen müssen überall entweder mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet sein oder die Wände können als Orientierungsleitlinien genutzt werden oder andere bauliche Elemente können zur Orientierung genutzt werden.
Schwelle/Stufe/Treppe:
- Es muss ein taktiler Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und Treppenauf- oder abgängen bestehen.
- Es muss ein mindestens einseitiger Handlauf vorhanden sein.
- Die Handläufe müssen am Anfang und am Ende der Treppenläufe mindestens 30 cm waagerecht weitergeführt werden.
- Es müssen taktile Informationen zum Stockwerk am Anfang und am Ende der Treppenläufe vorhanden sein.
Rampe:
- Es muss ein mindestens einseitiger Handlauf vorhanden sein.
Aufzug/Lift:
- Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss taktil erfassbar sein.
- Sofern die Beschilderung aus Wörtern besteht, muss sie zusätzlich in Brailleschrift vorhanden sein.
- Die Halteposition muss bei mehr als zwei Etagen durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar.
Schalter/Tresen/Kasse:
- Die Gehbahn von der Eingangstür zum Schalter/Tresen/Kasse muss mit taktil erfassbaren Markierungen (z.B. Bodenindikatoren) unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein.
Station/Objekt/Exponat:
- Informationen müssen akustisch oder taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) vermittelt werden.
Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:
- Wesentliche „Gehbahnen“ im Raum müssen überall taktil erfassbar sein.
- Informationen über die Exponate müssen akustisch oder taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) vermittelt werden.
- Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für blinde Menschen.
Beschilderung:
- Informationen, die aus Zahlen-, Buchstaben (bis zu 4 Zeichen) oder Piktogrammen bestehen, müssen taktil erfassbar sein (z. B. Relief- oder Prismenschrift).
- Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, müssen in Brailleschrift oder akustisch aufbereitet sein.
Schlafraum:
- Es muss ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein.
Speiseraum:
- Die Speisekarte muss in Brailleschrift bzw. auf einer barrierefreien Internetseite verfügbar sein.
Schwimmbad:
- Für den Einstieg in das Becken müssen flache Treppenstufen mit Handlauf vorhanden sein.
Hilfsmittel
- Es gibt eine geprüfte oder zertifizierte barrierefreie Website (mit Nachweis).
Automat:
- Bedienelemente müssen taktil erfassbar sein.
Radweg:
(Anforderungen für blinde Menschen als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)
- siehe Anforderungen „barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
- Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Radweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
- Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für blinde Menschen“.
Wanderweg:
- Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
- Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
- Es sind taktil gut wahrnehmbare seitliche Begrenzungen des Weges unterbrechungsfrei vorhanden (Rasen/Wegkante; Holzbalken; Rasenbordsteine).
- Steil abfallende Böschungen/Abgründe neben dem Weg sind gesichert.
- Wenn Gefahrenstellen vorhanden sind, wird auf diese mit Aufmerksamkeitsfeldern oder anderen Informationen, die für blinde Menschen wahrnehmbar sind, hingewiesen.
- Der Wanderweg ist nicht für Radfahrer, Skater oder Reiter ausgewiesen.
- Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert. Die Beschilderung erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für blinde Menschen“.
- Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Wanderweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
- Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
- Ergänzende Hinweise WC:
- Es ist mindestens alle 5 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg vorhanden.
- Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für blinde Menschen“.