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Qualitätskriterien

Qualitätskriterien für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Für die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“ gelten die im Folgenden dargestellten Qualitätskriterien:

Barrierefreiheit geprüft – barrierefreiKennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“

Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger:

  • Die Haltestelle muss bildhaft gekennzeichnet sein.
  • Die verschiedenen Verkehrslinien müssen farblich unterschiedlich oder mit verschiedenen Symbolen gekennzeichnet sein.

Weg außen und Flur/Weg/Gang innen:

  • Das Ziel des Weges muss in Sichtweite sein, oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem ist vorhanden, oder die Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.

Eingangsbereich:

  • Name und Logo des Betriebes müssen von außen klar erkennbar sein.

Aufzug/Lift:  

  • Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss bildhaft oder (im Falle eines entsprechenden Leitsystems) farblich gekennzeichnet sein.

Schalter/Tresen/Kasse:

  • Der Schalter/Tresen/Kasse muss von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg zum Schalter/Tresen/Kasse muss bildhaft und unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein.

Station/Objekt/Exponat:

  • Informationen müssen in Leichter Sprache oder fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.

Ausstellungsraum/weitläufiger Raum: 

  • Informationen über die Exponate müssen in Leichter Sprache oder fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
  • Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Beschilderung:

  • Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, müssen akustisch oder in leichter Sprache oder bildhaft (z. B. Piktogramme, fotorealistische Darstellung) aufbereitet sein.

Schlafraum:

  • Es muss ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein.
  • Visitenkarten mit Anschrift und Telefonnummer des Hotels/der Ferienwohnung müssen an der Rezeption oder im Schlafraum sichtbar ausliegen.
  • Das Zimmer und der Zimmerschlüssel/die Zimmerkarte müssen mit der gleichen Farbmarkierung und/oder bildhaften Symbol gekennzeichnet sein.
  • Der Weg (ggf. über einen Aufzug) zum Zimmer muss mit der gleichen Farbmarkierung und/oder bildhaften Symbol und unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein.

Speiseraum:

  • Die Speisekarte muss Bilder der Speisen enthalten, oder die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

Automat:

  • Bedienelemente: Für die wesentlichen Funktionen muss durch das Menü mit Sprachausgabe geführt werden, oder die Menüführung ist bildhaft gestaltet.

Radweg:

(Anforderungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)

  • siehe Anforderungen „barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
  • Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Radweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
  • Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Wanderweg:

  • Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
  • Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
  • Der Wanderweg ist nur auf einzelnen Wegabschnitten (< 20% der Gesamtstrecke) für Radfahrer, Skater oder Reiter durch aktive Besucherlenkung (Kommunikation, Vermarktung) ausgewiesen.
  • Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert. Die Beschilderung erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.
  • Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Wanderweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
  • Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
  • Ergänzende Hinweise WC:
    • Es ist mindestens alle 5 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg vorhanden.
    • Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.


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