Für die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“ gelten die im Folgenden dargestellten Qualitätskriterien:
Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei
Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger:
- Die Haltestelle muss bildhaft gekennzeichnet sein.
- Die verschiedenen Verkehrslinien müssen farblich unterschiedlich oder mit verschiedenen Symbolen gekennzeichnet sein.
Weg außen und Flur/Weg/Gang innen:
- Das Ziel des Weges muss in Sichtweite sein, oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem ist vorhanden, oder die Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
Eingangsbereich:
- Name und Logo des Betriebes müssen von außen klar erkennbar sein.
Aufzug/Lift:
- Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss bildhaft oder (im Falle eines entsprechenden Leitsystems) farblich gekennzeichnet sein.
Schalter/Tresen/Kasse:
- Der Schalter/Tresen/Kasse muss von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg zum Schalter/Tresen/Kasse muss bildhaft und unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein.
Station/Objekt/Exponat:
- Informationen müssen in Leichter Sprache oder fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:
- Informationen über die Exponate müssen in Leichter Sprache oder fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
- Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Beschilderung:
- Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, müssen akustisch oder in leichter Sprache oder bildhaft (z. B. Piktogramme, fotorealistische Darstellung) aufbereitet sein.
Schlafraum:
- Es muss ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein.
- Visitenkarten mit Anschrift und Telefonnummer des Hotels/der Ferienwohnung müssen an der Rezeption oder im Schlafraum sichtbar ausliegen.
- Das Zimmer und der Zimmerschlüssel/die Zimmerkarte müssen mit der gleichen Farbmarkierung und/oder bildhaften Symbol gekennzeichnet sein.
- Der Weg (ggf. über einen Aufzug) zum Zimmer muss mit der gleichen Farbmarkierung und/oder bildhaften Symbol und unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein.
Speiseraum:
- Die Speisekarte muss Bilder der Speisen enthalten, oder die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
Automat:
- Bedienelemente: Für die wesentlichen Funktionen muss durch das Menü mit Sprachausgabe geführt werden, oder die Menüführung ist bildhaft gestaltet.
Radweg:
(Anforderungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)
- siehe Anforderungen „barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
- Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Radweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
- Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.
Wanderweg:
- Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
- Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
- Der Wanderweg ist nur auf einzelnen Wegabschnitten (< 20% der Gesamtstrecke) für Radfahrer, Skater oder Reiter durch aktive Besucherlenkung (Kommunikation, Vermarktung) ausgewiesen.
- Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert. Die Beschilderung erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.
- Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Wanderweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
- Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
- Ergänzende Hinweise WC:
- Es ist mindestens alle 5 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg vorhanden.
- Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.