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Wer kann sich nach „Reisen für Alle“ kennzeichnen lassen?

Teilnahme­voraus­setzungen für Betriebe, Einrichtungen & touristische Angebote

Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ steht allen touristischen Betrieben, Einrichtungen und Angeboten offen, die ihre Barrierefreiheit transparent, nachvollziehbar und nach bundesweiten Qualitätskriterien darstellen möchten.

Ob Unterkunft, Restaurant, Museum, Freizeitangebot, Wanderweg, Naturpark oder ganze Destination – jedes Angebot kann zertifiziert werden, wenn die Kriterien erfüllt werden.

© DZT / Jan Lauer

Für welche Betriebe ist die Kennzeichnung möglich?

Offen für die gesamte touristische Leistungskette

Die Teilnahme ist möglich für:

Hotels, Pensionen & Ferien­wohnungen

Restaurants, Cafés & Gastronomiebetriebe

Museen, Ausstellungen & kulturelle Ein­richtungen

Freizeitangebote, Erlebnisbereiche, Freizeitparks

Bäder, Thermen, Gesundheits- & Kur­angebote
Natur- und Aktiv­angebote (z. B. Wanderwege, Radwege, Naturparks)

Tourist-Informationen

Kommunen, Regionen & touristische ­Organisationen

Sehenswürdigkeiten & Besucherzentren

Veranstaltungsorte & Eventstätten

Checkliste:
Teilnahme­voraus­setzungen

Alle Angebote werden nach bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien geprüft.

  • touristisches oder touristisch relevantes Angebot
  • Einverständnis zur Vor-Ort-Erhebung
  • Teilnahme an der Online-/Präsenzschulung
  • Eintrag in der Datenbank
  • Bereitschaft, geprüfte Barrierefreiheitsangaben darzustellen

Welche Vorteile bietet die Teilnahme?

Mehr Sichtbarkeit, Vertrauen und neue Gästebereiche

Mit der Kennzeichnung gewinnen Sie:

  • Transparente und geprüfte Barrierefreiheitsangaben
  • Mehr Reichweite durch bundesweite Darstellung auf reisen-fuer-alle.de & Partnerseiten
  • Vertrauen bei Gästen durch objektiv geprüfte Informationen
  • Wettbewerbsvorteile in einem stark wachsenden Marktsegment
  • Kostenfreie Schulung für Mitarbeitende
  • Professionelle Dokumentation für Marketing & Kommunikation
  • Zugang zu Fördermöglichkeiten (je nach Bundesland)
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